Beiträge zur Pflegeversicherung
Hier finden Arbeitgeber hilfreiche Informationen zu den Beitragssätzen in der Pflegeversicherung und den Zu- und Abschlägen.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent. Beschäftigte, die keine Kinder haben, zahlen jedoch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten auf ihren Beitragsanteil. Beschäftigte mit mehr als einem Kind erhalten dagegen Abschläge.
Lesen Sie hier, wie der Nachweis der Kinder erfolgt, die Berechnung der Abschläge oder die Zahlung der Beiträge.
Infos für DAK-Versicherte
Hier erhalten Versicherte Antworten auf Fragen zu den Beiträgen in der Pflegeversicherung: Wann erhalte ich einen Abschlag zum PV-Beitrag? Welcher Beitragssatz gilt, wenn meine Kinder älter als 25 Jahre sind? Welche Kinder werden berücksichtigt? Wann muss ich einen Zuschlag zahlen?