Hinweise zur Zahlung der Beiträge zur Pflegeversicherung
Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Beitragssätze von 3,4 Prozent und 4 Prozent (für Kinderlose) in der Pflegeversicherung.
Für Beschäftigte mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz. Für sie gibt es Abschläge auf den Beitrag von jeweils 0,25 Prozentpunkte für das 2., 3., 4., und 5. Kind. Die Abschläge betragen maximal 1 Prozentpunkt (für 5 Kinder und mehr).
Wichtig: Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden bzw. 25 Jahre alt geworden wären.
Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.
Es ist nicht vorgesehen, dass die Abschläge gesondert erfasst und verbucht werden. Das gilt sowohl für den Beitragsnachweis als auch für die Beitragsgruppen.
Der Faktor F im Übergangsbereich (Arbeitsentgelt zwischen 520,01 € und 2.000,00 €) bleibt unverändert.
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