Überblick: Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6. Beschäftigte teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt grundsätzlich 1,8 Prozent. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen.
Auf den Arbeitnehmeranteil können Zu- oder Abschläge hinzukommen:
Der Beitragszuschlag für Personen ab 23 Jahren ohne Kinder beträgt 0,6 Prozentpunkte. Diesen Beitragszuschlag zahlen Versicherte allein.
Für Personen mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz. Die Abschläge betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 Prozentpunkte – je Kind. Maximal kann sich der der Beitragssatz so um 1 Prozentpunkt reduzieren.
Wichtig: Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden oder 25 Jahre alt geworden wären.
Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.
Beitragssätze in der Pflegeversicherung 2025 | ||||
Versicherte | allgemeiner Beitragssatz Pflegeversicherung | Anteil | Anteil | Höchstbeitrag in Euro |
---|---|---|---|---|
unter 23 Jahren ohne Kinder | 3,6% | 1,8% | 1,8% | 198,45 |
ab 23 Jahren ohne Kinder | 4,2% | 1,8% | 2,4% | 231,53 |
mit 1 Kind | 3,6% | 1,8% | 1,8% | 198,45 |
mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 3,35% | 1,8% | 1,55% | 184,67 |
mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 3,1% | 1,8% | 1,3% | 170,89 |
mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 2,85% | 1,8% | 1,05% | 157,11 |
mit 5 Kindern unter 25 Jahren | 2,6% | 1,8% | 0,8% | 143,33 |
Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind | 3,6% | 1,8% | 1,8% | 198,45 |