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Krankenversicherung während eines Praktikums

Symbolbild Krankenversicherung im Praktikum

Wie genau du während eines Praktikums versichert bist, hängt unter anderem damit zusammen, wieviel du verdienst.

Praktikum vor oder nach dem Studium

Ist das Praktikum unentgeltlich, kannst du familienversichert bleiben. Solltest du bereits in der studentischen Krankenversicherung versichert sein, ändert sich ebenfalls nichts.

Wird das Praktikum allerdings bezahlt, musst du dich selbst versichern und Beiträge auf dein Gehalt zahlen. 

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Praktikum während des Studiums

Bei einem Praktikum während des Studiums gelten die gleichen Regeln wie bei einem Job. Bist du familienversichert und möchtest es auch bleiben, darfst du nicht mehr als 505 Euro im Monat verdienen. Mit einem Minijob liegt die Einkommensgrenze bei 538 Euro.

Liegt dein Einkommen darüber, musst du dich für die Dauer des Praktikums in der studentischen Krankenversicherung versichern und zahlst Beiträge. Auch dann gibt es noch Einschränkungen: Du darfst nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Einkommensgrenze gibt es in dem Fall aber nicht.  


Aktualisiert am:
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