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Minijob und Krankenversicherung: Was muss ich beachten?

Krankenversicherung im Minijob: Freundliche Bäckereiverkäuferin präsentiert einem Kunden Brotlaib

Mit einem Minijob haben Sie keinen Krankenversicherungsschutz. Das bedeutet: Sie zahlen dafür keine Beiträge zur Krankenversicherung, müssen sich aber anderweitig krankenversichern. Je nach Arbeits- und Lebensmodell bieten sich Ihnen dazu verschiedene Optionen. 

Krankenversicherung im Minijob über Hauptbeschäftigung 

Gehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Minijob neben einer Hauptbeschäftigung nach, dann sind sie über diese krankenversichert. Ihr Arbeitgeber führt dann die Beiträge ab. Da es bei einem Minijob eine Verdienstgrenze von 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro gibt, wirkt sich diese Tätigkeit nicht auf die Höhe der Krankenkassenbeiträge aus. Das heißt, Minijobber und Minijobberinnen zahlen nicht mehr. 

Krankenversicherung im Minijob über Familienversicherung 

Ist der Minijob Ihre einzige Einnahmequelle, müssen Sie sich anders versichern. Oft sind Minijoberinnen und Minijobber über eine Familienversicherung versichert, etwa über den Ehemann beziehungsweise die Ehefrau oder über die Eltern. Für den Minijob fallen dann keine Krankenkassenbeiträge an. 

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Krankenversicherung für Studierende mit Minijob 

Häufig sind Studierende über ihre Eltern familienversichert. Das ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich. Anschließend müssen sie sich selbst versichern, etwa in der studentischen Krankenversicherung. Für den Minijob fallen auch in diesem Fall keine Beiträge zur Krankenversicherung an. 

Freiwillige Versicherung bei einem Minijob 

Wenn Sie weder über eine Familienversicherung noch über eine andere Erwerbstätigkeit versichert sind, müssen Sie sich freiwillig versichern. Die Höhe des Krankenkassenbeitrags bemisst sich dann an Ihrem Gesamteinkommen und muss komplett von Ihnen übernommen werden. 


Hinweis: Minijobber und Minijoberinnen müssen eventuell Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung zahlen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale.


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