Minijob und Krankenversicherung: Was muss ich beachten?
Mit einem Minijob haben Sie keinen Krankenversicherungsschutz. Das bedeutet: Sie zahlen dafür keine Beiträge zur Krankenversicherung, müssen sich aber anderweitig krankenversichern. Je nach Arbeits- und Lebensmodell bieten sich Ihnen dazu verschiedene Optionen.
Krankenversicherung im Minijob über Hauptbeschäftigung
Gehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Minijob neben einer Hauptbeschäftigung nach, dann sind sie über diese krankenversichert. Ihr Arbeitgeber führt dann die Beiträge ab. Da es bei einem Minijob eine Verdienstgrenze von 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro gibt, wirkt sich diese Tätigkeit nicht auf die Höhe der Krankenkassenbeiträge aus. Das heißt, Minijobber und Minijobberinnen zahlen nicht mehr.
Krankenversicherung im Minijob über Familienversicherung
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Krankenversicherung für Studierende mit Minijob
Freiwillige Versicherung bei einem Minijob
Wenn Sie weder über eine Familienversicherung noch über eine andere Erwerbstätigkeit versichert sind, müssen Sie sich freiwillig versichern. Die Höhe des Krankenkassenbeitrags bemisst sich dann an Ihrem Gesamteinkommen und muss komplett von Ihnen übernommen werden.
Hinweis: Minijobber und Minijoberinnen müssen eventuell Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung zahlen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale.
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