Krankenversicherung für Werkstudentinnen und Werkstudenten
Arbeitest du während des Studiums als Werkstudentin beziehungsweise Werkstudent, kann sich das auf deine Krankenversicherung auswirken. Entscheidend sind dabei dein Alter, die Höhe des Einkommens und die wöchentliche Arbeitszeit.
Was ist das Werkstudentenprivileg?
Gehen Studierende neben dem Studium einer Beschäftigung als Werkstudent oder Werkstudentin nach, sind sie in dieser in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, das heißt, weder sie noch der Arbeitgeber zahlen dafür Beiträge. Für dieses sogenannte Werkstudentenprivileg ist entscheidend, dass der größere Teil der Zeit für das Studium genutzt wird. Das bedeutet, dass Werkstudentinnen und Werkstudenten nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Die Höhe des Einkommens ist dabei egal.
Unabhängig vom Werkstudentenprivileg besteht für Studierende Versicherungspflicht. Sie benötigen also eine Krankenversicherung. Dafür ist die Einkommenshöhe wiederum relevant, denn in der Familienversicherung etwa dürfen Studierende die Geringfügigkeitsgrenze von 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro nicht übersteigen.
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Krankenversicherung: Optionen für Werkstudentinnen und Werkstudenten
Studentische Krankenversicherung
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Freiwillig gesetzlich versichert
Kommen die Familienversicherung und die studentische Krankenversicherung für dich nicht in Frage, kannst du dich als Studentin oder Student freiwillig gesetzlich versichern.
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