Krankenversicherung für Studierende
Wenn du noch studierst, warst du bestimmt bislang über deine Eltern familienversichert. Ab 25 Jahren musst du dich allerdings in der Regel selbst versichern. Gleiches gilt auch, wenn du zum Beispiel als Werkstudent oder Werkstudentin einer Beschäftigung nachgehst und mit deinen Einnahmen die Einkommensgrenze in der Familienversicherung überschreitest. In Frage kommt dann unsere studentische Krankenversicherung.
Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten bis 25 Jahre
Solltest du aber vorhaben, während des Studiums zu arbeiten, musst du Einkommensgrenzen beachten, die in der Familienversicherung gelten: Du darfst maximal 505 (2024) / vsl. 535 (2025) Euro im Monat verdienen. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro. Solltest du mehr verdienen, musst du dich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern.
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Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten ab 30 Jahre
In der Regel musst du dich, wenn du noch studierst und 30 Jahre alt bist, freiwillig versichern. Nur in Ausnahmefällen kannst du in der Krankenversicherung für Studierende bleiben – familiäre oder persönliche Gründe etwa können ausschlaggebend sein. Oder es gibt Gründe, die mit deiner Ausbildung zusammenhängen. Wir bei der DAK prüfen das im Einzelfall und kontaktieren dich dazu vor dem Ende des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst.
Krankenversicherung nach dem Studium
Solange du an der Hochschule eingeschrieben bist und du keine Alters- oder Einkommensgrenzen überschreitest, bleibst du so versichert, wie bisher. Das gilt auch, wenn du keine Vorlesungen mehr besuchst oder du deine Abschlussarbeit schon abgegeben hast.
Wie du dich nach dem Studium versichern musst, ist abhängig davon, was du machst.
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