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Gesetzliche Krankenkasse wechseln: Das müssen Sie beachten

Symbolbild Krankenkassenwechsel: Freunde kochen gemeinsam

Die Krankenversicherung zu wechseln, ist unkompliziert. Gesetzlich Versicherte können Ihre Krankenkasse in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln. Dazu genügt es, einen Mitgliedsantrag bei einer neuen Krankenkasse zu stellen – diese übernimmt dann die Kündigung bei der alten. 

So wechseln Sie die Krankenkasse

  • Füllen Sie den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse aus. Bei der DAK-Gesundheit geht das ganz einfach online.
  • Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei Ihrer alten. Ausnahme: Privatversicherte, die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, müssen das selbst erledigen.
  • Wichtig ist: Informieren Sie Ihre meldepflichtige Stelle, zum Beispiel Ihren Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung umgehend über den Krankenkassenwechsel.
  • Die neue Krankenkasse schickt später eine elektronische Mitgliedsbescheinigung an Ihren Arbeitgeber.

Krankenkassenwechsel: Kündigungsfrist und Bindungsfrist

Sie müssen Ihre bisherige Krankenkasse nicht mehr kündigen, es gilt dennoch eine zweimonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet: Wenn Sie den Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse gestellt haben, bleiben Sie zunächst noch Mitglied in Ihrer bisherigen Krankenkasse. Die neue Krankenkasse prüft Ihren Antrag und informiert die alte Krankenkasse über den Wechsel.  

Haben Sie erst vor Kurzem Ihre Krankenkasse gewechselt, sind Sie in der Regel für insgesamt 12 Monate an diese gebunden. Erst danach können Sie erneut wechseln. Diese Bindungsfrist wird sowohl von der aktuellen als auch von der neuen Krankenversicherung geprüft.

Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

Hier finden Sie Infos rund um den Wechsel zur DAK-Gesundheit.

Es gibt allerdings Fälle, in denen die Fristen nicht gelten:

Krankenkassenwechsel bei Arbeitgeberwechsel

Wenn Sie pflichtversichert sind und zum Beispiel eine neue Stelle antreten, können Sie Ihre Krankenkasse sofort wechseln. Weder müssen Sie die zweimonatige Kündigungsfrist noch die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen. Das Wahlrecht können Sie bis zu 14 Tage nach Beginn Ihrer Beschäftigung ausüben.

Waren Sie bislang arbeitslos und treten eine neue Arbeitsstelle an, können Sie ebenfalls sofort die Krankenkasse wechseln. 

Wenn Sie bislang freiwillig gesetzlich versichert sind und in eine versicherungspflichtige Beschäftigung eintreten, können Sie ebenfalls sofort wechseln. Wechseln Sie allerdings in eine Beschäftigung mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann sind Sie weiterhin versicherungsfrei. In diesem Fall müssen Sie die zweimonatige Kündigungsfrist berücksichtigen. Das gilt auch bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung. 

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Beiträge

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie kündigen, selbst wenn die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ein Krankenkassenwechsel muss dann bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Es gilt die Frist von zwei Monaten zum Monatsende, bevor Sie in die neue Krankenkasse eintreten können.

Kündigung bei laufendem Wahltarif

Wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie noch während der Laufzeit des Tarifs an Ihre Krankenversicherung gebunden. Die Bindungsfrist liegt, je nach Tarif, bei ein bis drei Jahren. Ausnahmen gelten im Falle eines Sonderkündigungsrechts bei Erhöhung des Zusatzbeitrags. Das gilt jedoch nicht für Versicherte, die den Wahltarif Krankengeld abgeschlossen haben. 

Wechsel des Versicherungsstatus

Wenn Sie bislang pflichtversichert waren und im laufenden Beschäftigungsjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 (2024) / 73.800 (2025)Euro brutto überschreiten, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auch freiwillig versichern. Die Bindefrist gilt nicht, wenn Sie dann auch die Krankenkasse wechseln wollen.   

Prämien, Zuschüsse, Zusatzleistungen

Jetzt prüfen, welche Vorteile wir für Sie bereithalten – und was diese in Euro und Cent wert sind.

Darum lohnt sich ein Krankenkassenwechsel

Die meisten Leistungen sind bei gesetzlichen Krankenkassen gleich. Es gibt jedoch Unterschiede bei

  • extra Leistungen und Zuschüssen
  • Bonusprogrammen
  • Services und Beratungsangeboten
  • Wahltarifen
  • Servicezentren vor Ort
  • dem Zusatzbeitrag


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