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Beitragssätze 2025

Symbolbild Beitragssätze: Kollegen schauen gemeinsam auf einen PC.

Als Arbeitgeber müssen Sie Sozialabgaben für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abführen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.

Bei uns profitieren Sie und Ihre Beschäftigten von einem fairen Beitragssatz. Dieser beträgt insgesamt 17,4 Prozent. Der darin enthaltene Zusatzbeitrag liegt bei 2,8 Prozent. Dafür bieten wir exzellente Leistungen, Zuschüsse und Prämien, die weit über den gesetzlichen Standard hinausgehen.


Hier finden Sie eine Übersicht der Beiträge aus 2024 

Krankenversicherung

Der Gesamtversicherungsbeitragssatz in der Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssatz und den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Der Zusatzbeitragssatz ist kassenindividuell. Er beträgt bei uns 2,8 Prozent.
Die Beiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.

Beitragssätze Krankenversicherung für versicherungspflichtig Beschäftigte 

Krankenversicherung Beitragssatz in Prozent
Kassenindividueller allgemeiner Gesamtbeitragssatz:17,4
Kassenindividueller ermäßigter Gesamtbeitragssatz:*16,8
Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für Renten sowie Versorgungsbezüge / Betriebsrenten:17,4
Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für ausländische gesetzliche Renten:8,7
* Der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung ist maßgebend, wenn für das Mitglied kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der Anspruch auf Krankengeld kann für bestimmte Personenkreise mit dem Wahltarif Wahltarif Krankengeld erfüllt werden.

Beitragssätze Krankenversicherung für freiwillig Versicherte 

Personenkreis/Beitragspflichtige EinnahmenBeitragssatz in Prozentmonatlicher Beitrag in Euro
Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 Euro  
mit Krankengeldanspruch17,4 959,18
ohne Krankengeldanspruch16,8926,10
Selbstständige mit Beitragsbemessung nach Beitragsbemessungsgrenze:  5.512,50 Euro  
mit Krankengeldanspruch17,4 959,18
ohne Krankengeldanspruch16,8926,10
Selbstständige mit Beitragsbemessung nach Mindestgrenze:  1.248,33 Euro  
mit Krankengeldanspruch17,4217,21
ohne Krankengeldanspruch16,8209,72
Beiträge für sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige) ohne Krankengeldanspruch  
monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 1.248,33Euro16,8mindestens 209,72 
monatliche beitragspflichtige  Einnahmen bis höchstens 5.512,50 Euro16,8maximal 926,10

Für Renten, Versorgungsbezüge und nebenberufliches Arbeitseinkommen beträgt der Beitragssatz 17,4 Prozent.

Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall
Die DAK-Gesundheit sorgt mit günstigen Krankengeld-Tarifen für Ihre finanzielle Sicherheit, wenn Sie längere Zeit krank sind.
Beitragsermäßigung für hauptberuflich Selbstständige bei Gewinneinbruch
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die DAK-Gesundheit bei einem Gewinneinbruch Ihren Beitrag auch kurzfristig senken.

Pflegeversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent. Beschäftigte teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt grundsätzlich 1,8 Prozent. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen.

Auf den Arbeitnehmeranteil können Zu- oder Abschläge hinzukommen:

  • Der Beitragszuschlag für Personen ab 23 Jahren ohne Kinder beträgt 0,6 Prozentpunkte.
    Diesen Beitragszuschlag zahlen Versicherte allein.
  • Für Personen mit mehr als einem Kind verringert sich der  Beitragssatz. Die Abschläge betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 Prozentpunkte - je Kind. Maximal kann sich der der Beitragssatz so um 1 Prozentpunkt reduzieren. Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden oder geworden wären.
    Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.

    Versicherteallgemeiner Beitragssatz PflegeversicherungAnteil 
    Arbeitgeber
    Anteil 
    Arbeitnehmer
    Höchstbeitrag in Euro
    Beitragssätze in der Pflegeversicherung  
    unter 23 Jahren ohne Kinder3,6%1,8%1,8%198,45
    ab 23 Jahren ohne Kinder4,2%1,8%2,4%231,53
    mit 1 Kind3,6%1,8%1,8%198,45
    mit 2 Kindern unter 25 Jahren3,35%
    (mit Abschlag von 0,25%)
    1,8%1,55%184,67
    mit 3 Kindern unter 25 Jahren3,1% 
    (mit Abschlag von 0,5%)
    1,8%1,3%170,89
    mit 4 Kindern unter 25 Jahren2,85% 
    (mit Abschlag von 0,75%)
    1,8%1,05%157,11
    mit 5 Kindern unter 25 Jahren2,6% 
    (mit Abschlag von 1,0%)
    1,8%0,8%143,33
    Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,6%1,8%1,8%198,45

Bundesland Sachsen

In Sachsen beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Pflege­versicherung ebenfalls 3,6 Prozent. Allerdings gilt für Arbeitnehmer ein höherer Beitrag zur Pflege­versicherung. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern zahlen Arbeitgeber in Sachsen nur 1,2 (2024) /1,3 (2025) Prozent des Beitrages. Den Rest zahlen die Arbeitnehmer. Die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von aktuell 0,6 Prozent.

Rentenversicherung

RentenversicherungBeitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz18,6%

Arbeitslosenversicherung

ArbeitslosenversicherungBeitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz2,6%

Umlagesätze

Als Arbeitgeber müssen Sie an uns Umlagesätze – U1 und U2 – für Ihre bei der DAK versicherten Beschäftigten zahlen. Dafür erstatten wir Ihnen anteilig Ihre Aufwände für Beschäftigte bei Krankheit (U1) und Schwangerschaft/Mutterschaft (U2). Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze.

 

U1
(Krankheit)
ErstattungssatzUmlagesatz 2025Umlagesatz 2024
 70%2,8%2,8%
 50%2,1%2,1%
 60%2,3%2,3%
 80% 4,2%4,2%
U2
(Schwangerschaft/
Mutterschaft)
ErstattungssatzUmlagesatz 2025Umlagesatz ab 09/2024Umlagesatz ab 01/2024
 100%0,29%0,29%0,37%
Mehr Informationen unter AAG-Umlage
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Telefonkontakt
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