Workation: Arbeit und Urlaub verbinden
Wenn Sie außerhalb Deutschlands mobil arbeiten wollen, müssen Sie das zum einen mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Zum anderen müssen Sie Ihren Versicherungsschutz sicherstellen. Wie es in Sachen Krankenversicherung während Workation aussieht, erklären wir hier.
Was bedeutet Workation?
Workation ist ein Trend, der mit den neuen Möglichkeiten mobilen Arbeitens aufgekommen ist. Der Begriff setzt sich zusammen aus "Work" und "Vacation" und beschreibt das Arbeiten aus einem Urlaubsland heraus. Was in Zeiten von New Work leicht machbar klingt, hat in der Praxis aber versicherungsrechtliche Grenzen.
Krankenversichert während Workation im EU-Ausland
Im EU-Ausland gilt Workation im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als Entsendung. Ihr Arbeitgeber stimmt zu, dass Sie Ihre Tätigkeit vorübergehend im Ausland ausüben. Für Ihren Versicherungsschutz bedeutet das: Ihr Arbeitgeber kann Sie im Rahmen einer Auslandsentsendung weiter beschäftigen. Damit bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dazu muss er sich an die zuständige Krankenkasse wenden und eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung) beantragen.
Diese Bescheinigung müssen Sie während Ihres Auslandsaufenthalts mit sich führen. Umgangssprachlich ist die A1-Bescheinigung wie ihr Sozialversicherungsausweis zu werten. Sie weisen damit nach, dass das deutsche Recht Anwendung findet und Sie nicht zusätzlich Beiträge zur Sozialversicherung im dem Land zahlen müssen, in dem Sie sich während der Workation aufhalten.
Informationen für Arbeitgeber und Formulare für die Entsendung.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland allerdings nur die Kosten, die hierzulande bei einer vergleichbaren Behandlung entstehen würden.
Eine private Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen zusätzlichen Schutz, denn im Ausland können Kosten für gesetzliche Zuzahlungen oder Selbstbehalte anfallen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Auch für die Kosten eines Rücktransports kommt sie nicht auf. Eventuell übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten der privaten Reise-Zusatzversicherung
Reise-Zusatzversicherungen der HanseMerkur
Sorgenfrei und gut abgesichert im Ausland. Auch bei Langzeitaufenthalten.
Krankenversichert während Workation außerhalb Europas
Eine Entsendung, also auch Workation, außerhalb der EU-Staaten, der Schweiz und der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), gestaltet sich schwieriger, denn dann benötigen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Wie lange darf Workation dauern?
Aus dem Ausland dauerhaft mobil zu arbeiten, ist nicht möglich. Jede Workation müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber neu vereinbaren. Innerhalb der EU kann Ihr Arbeitgeber Sie für maximal 24 Monate entsenden. Für diesen Zeitraum gilt weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht, also auch Ihre Krankenversicherung. Sie können für längere befristete Zeiträume eine Ausnahmevereinbarung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) beantragen.
Deutschland hat auch mit vielen anderen Ländern ein Abkommen zur sozialen Sicherheit abgeschlossen. Wir beraten Sie dazu gern.
Hinweis: Bitte informieren Sie sich auch über die arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Workation.
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