Formulare für die Entsendung
Wenn Sie den Auslandseinsatz einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters planen, müssen Sie prüfen lassen, welche sozialen Rechtsvorschriften für sie oder ihn gelten und sich dieses Ergebnis auch bescheinigen lassen. Diese Entsendebescheinigung („A1-Bescheinigung“) müssen die Mitarbeitenden im Ausland mitführen.
Formulare für die Entsendung innerhalb der EU/EWR und der Schweiz
Als unproblematisch gilt die erstmalige Beschäftigung eines EU-Staatsangehörigen im EU-Ausland inklusive Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, Staatenloser und Flüchtlinge. Die EU-Verordnung 883/04 besagt für diesen Fall, dass die deutschen Rechtsvorschriften für den Arbeitnehmer bis zu 24 Monate lang weitergelten. Das ist die so genannte Ausstrahlung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Dafür muss der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Sie können die Beschäftigung des Mitarbeiters im Ausland auch verlängern, müssen dafür aber rechtzeitig, das heißt, bevor die 24 Monate abgelaufen sind, die Ausnahmevereinbarung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) beantragen.
Die A1-Bescheinigungen beantragen Sie elektronisch. Das ist jedoch nur für Länder in der EU/EWR und der Schweiz möglich.
Sofern Entsendungen in Abkommensstaaten wie der Türkei, die USA oder China geplant sind, verwenden Sie bitte weiterhin die Anträge für die speziellen Länder. Für vertragslose Staaten nutzen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung einer Ausstrahlungsvereinbarung.
Formulare für die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Ausland
Etwas komplexer stellt sich die Situation dar, wenn ein inländisches Unternehmen einen Nicht-EU-Bürger im Ausland beschäftigen möchte. Offiziell spricht man bei diesen Mitarbeitern von „Drittstaatsangehörigen“. Welches Recht gilt, hängt vom Zielland ab, in der die Beschäftigung des Mitarbeiters erfolgen soll. Hier sollten Sie vor Antragsstellung mit uns Kontakt aufnehmen. Die Mitarbeiter im Team Entsendungen helfen Ihnen gern weiter.
Formulare für die Entsendung in das sog. vertragslose Ausland
Auch bei Einsätzen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das sogenannte vertragslose Ausland ist es erforderlich, zu prüfen, ob die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag für die Ausstrahlung.
Formulare für die Entsendung mit Abkommensländern
Beschäftigung im Ausland: Fragebogen für Beschäftigungen in mehreren Staaten
Was tun, wenn es mal ganz schnell gehen muss?
Es kann passieren, dass freitags kurzfristig für den kommenden Montag noch ein wichtiger Auftrag aus dem Ausland eingeht. Natürlich soll durch die EU-Regelungen alles unbürokratisch abgewickelt werden. Aber nur mit der Mitführung des A1 können Sie zum Beispiel mögliche Strafzahlungen vermeiden. In Frankreich und Österreich sind Strafzahlungen mittlerweile keine Seltenheit mehr.
Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie bei der DAK-Gesundheit vor Antritt der Reise Ihres Mitarbeiters den Antrag auf Ausstellung des A1 gestellt haben, ist dies ausreichend. Den A1 können Sie dann nachreichen.