Unbezahlter Urlaub: So sind Sie krankenversichert
Einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben Sie nicht. Sie können aber mit Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung vereinbaren. Was das für Ihre Krankenversicherung bedeutet, lesen Sie hier.
Wie bin ich während des unbezahlten Urlaubs krankenversichert?
Wenn Sie nur eine kurze berufliche Auszeit von maximal einem Monat planen und danach die Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber wieder aufnehmen, ist das recht unkompliziert. Denn: Besteht Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne die Fortzahlung von Arbeitsentgelt fort, so bleibt Ihre Pflichtmitgliedschaft zu allen Zweigen der Sozialversicherung für längstens einen Monat erhalten.
Beschäftigte, die freiwillig in der Krankenversicherung versichert sind, sollten jedoch beachten, dass sie in diesem Monat keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung eines Beitragszuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung von ihrem Arbeitgeber haben. Das bedeutet: Sie tragen in diesem Monat die Beiträge allein.
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Wie lange darf ich unbezahlten Urlaub nehmen?
Unbezahlter Urlaub ist gesetzlich nicht beschränkt. Sollten Sie aber ein ganzes Kalenderjahr unbezahlten Urlaub nehmen, erlischt Ihr Anspruch auf Erholungsurlaub, da Sie während dieser Zeit nicht gearbeitet haben.
Sonderfälle der Freistellung
Zwar ist der unbezahlte Urlaub gesetzlich nicht geregelt, allerdings gibt es spezielle Fälle und Personengruppen, bei denen andere Regelungen der Freistellung greifen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Mutterschutz und Elternzeit
- Pflegezeit
- Bildungsurlaub
- Freistellung wegen Kindeserkrankung