Unbezahlter Urlaub: So sind Sie krankenversichert
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Einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben Sie nicht. Sie können aber mit Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung vereinbaren. Was das für Ihre Krankenversicherung bedeutet, lesen Sie hier.
Wie bin ich während des unbezahlten Urlaubs krankenversichert?
Während der ersten vier Wochen Ihres unbezahlten Urlaubs ändert sich an Ihrem Versicherungsstatus nichts. Sie bleiben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versichert und zahlen keine Beiträge.
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Wie lange darf ich unbezahlten Urlaub nehmen?
Unbezahlter Urlaub ist gesetzlich nicht beschränkt. Sollten Sie aber ein ganzes Kalenderjahr unbezahlten Urlaub nehmen, erlischt Ihr Anspruch auf Erholungsurlaub, da Sie während dieser Zeit nicht gearbeitet haben.
Sonderfälle der Freistellung
Zwar ist der unbezahlte Urlaub gesetzlich nicht geregelt, allerdings gibt es spezielle Fälle und Personengruppen, bei denen andere Regelungen der Freistellung greifen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Mutterschutz und Elternzeit
- Pflegezeit
- Bildungsurlaub
- Freistellung wegen Kindeserkrankung
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