Krankenversichert während des Sabbaticals: Das müssen Sie beachten
Sabbaticals wurden in den letzten Jahren bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer beliebter. Eine Auszeit vom Job, mehrere Monate oder gar ein Jahr, um die Welt zu erkunden, sich beruflich weiterzuentwickeln oder sich mehr um die Familie zu kümmern – das klingt verlockend. Wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis dazu gibt, ist die erste Hürde schon einmal genommen, denn einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr haben nur Beamte und Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.
Planen Sie ein Sabbatical, gibt es aber noch mehr zu beachten. Wichtig: Stellen Sie vorab Ihren Versicherungsschutz sicher. Ob und wie Sie während Ihres Sabbaticals versichert sind, hängt zum einen mit der Dauer zusammen, zum anderen auch damit, welche Vereinbarungen Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Auch ob Sie ins Ausland gehen oder in Deutschland bleiben, ist relevant.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber
Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, müssen Sie den weiteren Status Ihrer Krankenversicherung klären. Dazu müssen Sie zunächst einmal mit Ihrem Arbeitgeber die Auszeit organisieren. Erst dann kann eine versicherungsrechtliche Beurteilung erfolgen.
Manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einigen sich mit ihrem Arbeitgeber stattdessen auf ein Arbeitszeitmodell.
Arbeitszeitmodell
Bei dem Arbeitszeitmodell verzichten Sie vor dem Sabbatical auf einen Teil Ihres Gehalts und lassen sich den Rest monatlich während der Auszeit auszahlen. Sie arbeiten zum Beispiel ein Jahr lang Vollzeit, bekommen aber nur 50 Prozent Ihres Gehalts. Die übrigen 50 Prozent bekommen Sie während des Sabbatjahres. Auch in diesem Fall laufen alle Sozialversicherungen weiter.
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Auslandskrankenversicherung
Für einen Aufenthalt im Ausland sollten Sie immer eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, um sich ausreichend abzusichern.