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Krankenversichert während des Sabbaticals: Das müssen Sie beachten

Sabbatical: Mann steht bei Sonnenuntergang auf einem Berg

Sabbaticals wurden in den letzten Jahren bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer beliebter. Eine Auszeit vom Job, mehrere Monate oder gar ein Jahr, um die Welt zu erkunden, sich beruflich weiterzuentwickeln oder sich mehr um die Familie zu kümmern – das klingt verlockend. Wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis dazu gibt, ist die erste Hürde schon einmal genommen, denn einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr haben nur Beamte und Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.

Planen Sie ein Sabbatical, gibt es aber noch mehr zu beachten. Wichtig: Stellen Sie vorab Ihren Versicherungsschutz sicher. Ob und wie Sie während Ihres Sabbaticals versichert sind, hängt zum einen mit der Dauer zusammen, zum anderen auch damit, welche Vereinbarungen Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Auch ob Sie ins Ausland gehen oder in Deutschland bleiben, ist relevant. 


Auszeit von maximal vier Wochen

Wenn Sie nur eine kurze berufliche Auszeit von maximal einem Monat planen, ist das recht unkompliziert. Denn: In diesem Zeitraum laufen alle Sozialversicherungen weiter. 

In der Regel aber fällt ein Sabbatical länger aus, meist mehrere Monate bis hin zu einem Jahr. Während dieser Zeit können Sie Ihr Arbeitsverhältnis, sofern Ihr Arbeitgeber zugestimmt hat, ruhen lassen – dann läuft Ihre Krankenversicherung allerdings nicht weiter. Manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einigen sich mit ihrem Arbeitgeber auf ein Arbeitszeitmodell. 

Arbeitszeitmodell

Bei dem Arbeitszeitmodell verzichten Sie vor dem Sabbatical auf einen Teil Ihres Gehalts und lassen sich den Rest monatlich während der Auszeit auszahlen. Sie arbeiten zum Beispiel ein Jahr lang Vollzeit, bekommen aber nur 50 Prozent Ihres Gehalts. Die übrigen 50 Prozent bekommen Sie während des Sabbatjahres. Auch in diesem Fall laufen alle Sozialversicherungen weiter.

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Unbezahlter Urlaub

Nehmen Sie für das Sabbatical unbezahlten Urlaub, ruht Ihr Arbeitsverhältnis ebenfalls und damit gegebenenfalls auch der Versicherungsschutz.
Sie können sich dann eventuell beitragsfrei familienversichern, sofern Sie verheiratet sind und Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesetzlich pflichtversichert ist. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie nicht selbstständig tätig sind und Ihr Einkommen in der Zeit 505 Euro nicht übersteigt. Eine andere Option ist, dass Sie sich freiwillig selbst versichern. Sie müssen dann Beiträge selbst zahlen.

Auslandskrankenversicherung

Wenn Sie während des Sabbaticals gesetzlich versichert sind, genießen Sie zum Teil auch im Ausland Versicherungsschutz. Auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC). Damit können Sie in den meisten europäischen Ländern in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen und erhalten im Notfall die gleiche medizinische Versorgung wie die einheimische Bevölkerung. Für die Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein.

Für einen Aufenthalt im Ausland sollten Sie immer eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, um sich ausreichend abzusichern.

Manche Reisezusatzversicherungen, etwa die PlusReise 365 unseres Partners HanseMerkur, gelten für Reisen bis zu einem Jahr.


Aktualisiert am:
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