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Krankenversichert während des Sabbaticals: Das müssen Sie beachten

Sabbatical: Mann steht bei Sonnenuntergang auf einem Berg

Sabbaticals wurden in den letzten Jahren bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer beliebter. Eine Auszeit vom Job, mehrere Monate oder gar ein Jahr, um die Welt zu erkunden, sich beruflich weiterzuentwickeln oder sich mehr um die Familie zu kümmern – das klingt verlockend. Wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis dazu gibt, ist die erste Hürde schon einmal genommen, denn einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr haben nur Beamte und Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.

Planen Sie ein Sabbatical, gibt es aber noch mehr zu beachten. Wichtig: Stellen Sie vorab Ihren Versicherungsschutz sicher. Ob und wie Sie während Ihres Sabbaticals versichert sind, hängt zum einen mit der Dauer zusammen, zum anderen auch damit, welche Vereinbarungen Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Auch ob Sie ins Ausland gehen oder in Deutschland bleiben, ist relevant. 

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber

Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, müssen Sie den weiteren Status Ihrer Krankenversicherung klären. Dazu müssen Sie zunächst einmal mit Ihrem Arbeitgeber die Auszeit organisieren. Erst dann kann eine versicherungsrechtliche Beurteilung erfolgen. 

Sie können für das Sabbatical mit Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel unbezahlten Urlaub vereinbaren. Wenn Sie nur eine kurze berufliche Auszeit von maximal einem Monat planen und danach die Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber wieder aufnehmen, bleibt Ihre Pflichtmitgliedschaft zu allen Zweigen der Sozialversicherung für längstens einen Monat erhalten. Für freiwillig Versicherte gilt: In diesem Monat haben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung eines Beitragszuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung von Ihrem Arbeitgeber. Sie tragen in diesem Monat die Beiträge also allein.
In der Regel aber fällt ein Sabbatical länger aus als vier Wochen, meist mehrere Monate bis hin zu einem Jahr. Während dieser Zeit können Sie Ihr Arbeitsverhältnis, sofern Ihr Arbeitgeber zugestimmt hat, ruhen lassen – dann läuft Ihre Krankenversicherung allerdings nicht weiter und Sie müssen sich neu versichern. In Frage kommt eventuell eine Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung

Manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einigen sich mit ihrem Arbeitgeber stattdessen auf ein Arbeitszeitmodell. 

Arbeitszeitmodell

Bei dem Arbeitszeitmodell verzichten Sie vor dem Sabbatical auf einen Teil Ihres Gehalts und lassen sich den Rest monatlich während der Auszeit auszahlen. Sie arbeiten zum Beispiel ein Jahr lang Vollzeit, bekommen aber nur 50 Prozent Ihres Gehalts. Die übrigen 50 Prozent bekommen Sie während des Sabbatjahres. Auch in diesem Fall laufen alle Sozialversicherungen weiter.

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Auslandskrankenversicherung

Wenn Sie während des Sabbaticals gesetzlich versichert sind, genießen Sie zum Teil auch im Ausland Versicherungsschutz. Auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC). Damit können Sie in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich sowie Serbien in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen und erhalten im Notfall die gleiche medizinische Versorgung wie die einheimische Bevölkerung. Für die Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein.

Für einen Aufenthalt im Ausland sollten Sie immer eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, um sich ausreichend abzusichern.

Manche Reisezusatzversicherungen, etwa die PlusReise 365 unseres Partners HanseMerkur, gelten für Reisen bis zu einem Jahr.
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