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Krankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Symbolbild Krankengeld Arbeitnehmerin

Wenn Sie krank werden, bekommen Sie zunächst für bis zu sechs Wochen wie gewohnt Ihr Entgelt vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse. In der Regel müssen Sie nichts tun, denn wir erhalten Ihre Krankmeldung in elektronischer Form direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wir prüfen automatisch, ob und wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben und melden uns bei Ihnen.

Ab wann gibt es Krankengeld?

Krankengeld erhalten Sie von uns ab der siebten Woche Ihrer Krankschreibung. Wir erhalten Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch von Ihrem Arzt. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun – wir überprüfen ob und wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Sollte Ihr Arzt noch keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen können, reichen Sie diese bitte innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei uns ein.

Ihre Vorteile bei der DAK

Profitieren Sie neben den gesetzlichen Leistungen von tollen Extras.

Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 Prozent Ihres Nettogehalts und ist grundsätzlich auf 120,75 (2024) / vsl. 128,63 (2025)Euro pro Tag begrenzt. Mit dem Krankengeld-Rechner können Sie sehen, wie hoch Ihr Krankengeld ungefähr sein wird.

Kein Krankengeld im Minijob

Minijoberinnen und Minijobber haben zwar Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, nicht aber auf Krankengeld von der Krankenkasse nach sechs Wochen. Der Hintergrund: Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zahlen sie nicht in die Krankenversicherung ein.


Videoberatung

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