Krankenversichert im europäischen Ausland
Mit Ihrer Versichertenkarte oder dem Auslandskrankenschein können Sie in den meisten europäischen Ländern in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen. Eine private Auslandskrankenversicherung sichert Sie in allen anderen Ländern ab und bietet auch in Europa zusätzlichen Schutz.
Gesundheitskarte: European Health Insurance Card (EHIC)
In fast allen europäischen Ländern können Sie sich im Notfall von einem Arzt oder einer Ärztin des öffentlichen Gesundheitssystems behandeln lassen, ohne dass Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigen. Wir rechnen Ihre Behandlung so ab wie bei einem Arztbesuch in Deutschland. Es kann allerdings auch sein, dass die ausländische Praxis Ihnen eine Privatrechnung ausstellt, die Sie selbst zahlen müssen und sich im Nachgang bei Ihrer Krankenversicherung erstatten lassen können.
Bitte beachten Sie: Im Ausland können Kosten für gesetzliche Zuzahlungen oder Selbstbehalte anfallen. Diese Kosten erstattet die DAK-Gesundheit nicht. Eine private Auslandskrankenversicherung kann diese jedoch abdecken.
Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer DAK-Gesundheitskarte. Legen Sie diese in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Island, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz oder Serbien vor. Sie haben dann den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung im Notfall wie die einheimische Bevölkerung.
Rechnungen einreichen mit der DAK App
Einfach und schnell Rechnung scannen oder fotografieren, hochladen und abschicken. Fertig.
Versicherungsschutz in Großbritannien
Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Demnach bleiben die bisherigen Regelungen weitestgehend bestehen.
Auslandskrankenschein
Die Urlaubs-Merkblätter halten für Sie wichtige Informationen für einen Auslandsurlaub bereit, zum Beispiel, welche Leistungen im normalen Versicherungsschutz enthalten sind und welche Zuzahlungen eventuell fällig werden.
Arztrechnungen selber zahlen
Auf der Rechnung müssen folgende Daten stehen, damit wir sie anerkennen:
- Rechnungsdatum
- Name und Anschrift des Arztes bzw. der Klinik
- Ihr Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum
- Diagnose
- ärztliche Leistungen
Um sich die Kosten für Medikamente zurückerstatten zu lassen, müssen Sie neben der Rechnung auch die ärztliche Verordnung einreichen. Bei einem Krankenhausaufenthalt legen Sie den Rechnungsunterlagen im Idealfall die Einweisung des behandelnden Arztes bei. Kosten, die wir Ihnen nicht erstatten, übernimmt gegebenenfalls eine private Auslandskrankenversicherung.
Was brauche ich für den Antrag auf Kostenerstattung?
- Arztrechnung
- Gegebenenfalls ärztliche Verordnung für Medikamente
- Gegebenenfalls Krankenhausrechnung
Private Auslandskrankenversicherung
Auch in Europa ist eine solche zusätzliche Versicherung sinnvoll. Denn je nach Land sind nicht alle Behandlungskosten abgedeckt. Und bestimmte Kosten – beispielsweise für einen Rücktransport nach Deutschland oder Zuzahlungen beim Arzt – kann die DAK-Gesundheit als gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen.
Abschluss einer Auslandskrankenversicherung nicht möglich?
Das kann in Ausnahmefällen passieren, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen oder Ihres Alters. Unter folgenden Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten auch bei einem Arztbesuch in Ländern außerhalb der EU:
- Es handelt sich um eine Notfallbehandlung und nicht um eine geplante Behandlung.
- Die Kosten sind nicht höher als bei einer Behandlung in Deutschland.
- Sie halten sich nicht länger als sechs Wochen pro Kalenderjahr im Ausland auf.
- Sie reichen den abgelehnten Antrag auf eine Auslandskrankenversicherung vor Ihrer Reise in Ihrem DAK-Servicezentrum ein.
Gezielte Behandlung im Ausland
Sie wollen sich gezielt im Ausland behandeln lassen: Ein neuer Zahnersatz muss her oder Sie möchten zur Reha? Setzen Sie sich mit einem DAK-Servicezentrum in Verbindung, damit wir abklären können, welche Besonderheiten vorliegen und welche Kosten für Sie entstehen.