Physiotherapie: Wie der Körper lernt, sich selbst zu helfen
Egal ob alters- oder krankheitsbedingt, infolge einer Verletzung oder aufgrund einer Behinderung: Wenn Schmerzen die einfachsten Bewegungen zur Qual machen, kann eine Physiotherapie Abhilfe schaffen. Die Kosten für die Behandlung übernimmt die Krankenkasse zu 90 Prozent.
Therapieformen
Ziel der Physiotherapie ist es, Körperfunktionen wiederherzustellen – aber auch zu erhalten und zu fördern.
Aktive Therapiemethoden
Bei dieser Art der Physiotherapie führen die Patienten Übungen durch. So wird der köpereigene Regenerationsprozess aktiviert und unterstützt: Der Körper lernt, sich selbst zu helfen. Aus diesem Grund stellt die Behandlung eine sinnvolle Ergänzung und nicht selten eine Alternative zu Operationen oder medikamentösen Therapien dar.
Passive Therapiemethoden
Weniger aktiv eingebunden sind Patienten bei den passiven Therapiemethoden. Dazu zählen zum Beispiel Massagen, Elektrotherapie, Lymphdrainagen. Diese können je nach Erkrankung, zusätzlich oder alternativ zur Bewegungstherapie verordnet werden.
Videotherapie
Seit April 2022 können bestimmte Heilmittel auch als telemedizinische Leistung (Videotherapie) abgegeben werden. Allerdings muss die erste Behandlung immer in der Praxis erfolgen und es darf – abhängig vom verordneten Heilmittel – auch nur eine bestimmte Anzahl als Videotherapie abgegeben werden. Wurde zum Beispiel 6 x Krankengymnastik verordnet, kann bis zu 3 x eine Videotherapie erfolgen. Die Abgabe in Form der Videotherapie ist freiwillig und erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen mit der Therapeutin/dem Therapeuten. Ähnlich wie in der Online-Sprechstunde der Arztpraxis nutzt die Therapiepraxis für die Behandlung einen zertifizierten Videodienstanbieter.
Wann wird Physiotherapie angewendet?
Das Einsatzgebiet der Physiotherapie geht dabei weit über orthopädische, chirurgische Probleme mit Schulter, Knie und Rücken hinaus und wird mittlerweile in nahezu allen medizinischen Fachbereichen angewendet. So sind beispielsweise auch neurologisch Erkrankte wie Schlaganfall-Patienten ein Fall für den Physiotherapeuten. Eine gezielte Therapie hilft Betroffenen dabei, gelähmte Körperteile zu reaktivieren und verkrampfte Muskeln zu lockern. So fallen alltägliche Bewegungen wieder leichter oder werden durch die Behandlung wieder möglich gemacht.
Im Bereich der Kindertherapie kommt die Physiotherapie ebenfalls zum Einsatz. Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen werden von gesondert ausgebildeten Therapeuten behandelt.
Wie erhalte ich eine Physiotherapie?
Zögern Sie nicht lange!
Achten Sie darauf, dass Sie mit der Therapie innerhalb einer Frist von 28 Tagen beginnen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann die Frist bei einem dringenden Behandlungsbedarf aber auch auf 14 Tage verkürzen! Sollten Änderungen sinnvoll sein, kann er diese während der Gültigkeit der Verordnung vornehmen. Unterschrift und Datum der Ärztin/des Arztes sind dafür nötig. Wurde die Verordnung im Krankenhaus im Entlassmanagement ausgestellt, gelten kürzere Fristen.
Die Leistungen der Therapeutin oder des Therapeuten quittieren Sie bitte auf der Rückseite der Verordnung unter dem aktuellen Datum mit Ihrer Unterschrift.
Kostenübernahme und Zuzahlung
Keinen Eigenanteil leisten:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- werdende Mütter, denen die Therapie zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden verordnet wurde
Besonderheit: Blankoverordnung
Seit dem 1. November 2024 gibt es die Blankoverordnung im Bereich der Physiotherapie für den Schulterbereich. Ihre Arztpraxis vermerkt dafür auf der Verordnung als Maßnahme „BLANKOVERORDNUNG“.
Diese neue Versorgungsform ist in der Physiotherapie möglich bei:
- Schulterläsionen,
- Schulterluxation, Schulterfrakturen sowie
- Verbrennungen im Bereich der Schulter
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verfügt über eine Diagnoseliste der möglichen Blankoversorgungen.
Eine Blankoverordnung ist für 16 Wochen ab der Ausstellung gültig. Sie leisten auch hier eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent für die erbrachten Einheiten sowie einmalig 10 Euro im Voraus. Der Eigenanteil kann variieren, da die Behandlungseinheiten und die Häufigkeit von Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin festgelegt werden. Nach Beendigung der Blankoverordnung nimmt Ihre Therapiepraxis eine Endabrechnung der Zuzahlung vor.
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