Ergotherapie: Den Alltag wieder selbstständig meistern
Den Alltag nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder alleine bewältigen – dabei hilft die Ergotherapie. Körper und Psyche werden bei der Behandlung mit funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen aktiviert. Die DAK-Gesundheit übernimmt 90 Prozent der Behandlungskosten!
Was zahlt die DAK-Gesundheit für die Ergotherapie?
Bei niedrigem Einkommen ist eine teilweise Befreiung von der Zuzahlung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter Zuzahlungsbefreiung.
Was ist das Ziel der Ergotherapie?
Eine Krankheit greift häufig nicht nur die Organe an. Auch Bewegung, Sinne und Psyche können durch sie gestört sein. Ziel der Ergotherapie ist es, die eingeschränkten körperlichen und geistigen Fähigkeiten wiederherzustellen. Mit aktivierenden und handlungsorientierten Übungen lernen Patienten, den Alltag so weit wie möglich wieder selbstständig zu meistern. Schlaganfallpatienten lernen zum Beispiel, sich wieder an- und auszuziehen oder mit Messer und Gabel zu essen. Das Spektrum der Patienten, die von einer ergotherapeutischen Behandlung profitieren können, erstreckt sich über alle Altersgruppen.
Wie verläuft die Behandlung?
Vor der Behandlung erfolgt ein sorgfältiger Befund. Dazu wird der Patient vom Ergotherapeuten ausführlich zu seinem Krankheitsbild befragt, unter anderem mit standardisierten Fragebögen. Unter Umständen werden auch Angehörige zu Rate gezogen. Weitere Erkenntnisse sammelt der Therapeut durch Beobachtungen, Untersuchungen und Tests. Den genauen Ablauf der Behandlung planen Patient und Therapeut gemeinsam. Die Maßnahmen – allein oder in der Gruppe – werden dabei immer individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Therapie?
Blankoverordnung
Seit April 2024 kann Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin auf dem Rezept anstelle eines Heilmittels „Blankoverordnung“ vermerken. Ihr Ergotherapeut oder Ihre Ergotherapeutin entscheidet dann, welche Maßnahmen in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind. Auch die wöchentlichen Behandlungstermine und die Dauer der jeweiligen Behandlungen wird durch die Ergotherapie-Praxis festgelegt. Sollten Sie die Blankoverordnung erhalten, beachten Sie, dass diese insgesamt 16 Wochen ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Es fällt ebenfalls eine Zuzahlung von einmalig 10 Euro an sowie ein Eigenanteil von 10 Prozent der Behandlungskosten. Die Therapiepraxis ermittelt die voraussichtlich anfallende Eigenbeteiligung und stellt Ihnen diese in Rechnung.
Blankoverordnungen in der Ergotherapie sind möglich bei:
- Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Störungen,
- wahnhaften und affektiven Störungen und Abhängigkeitserkrankungen und
- dementiellen Syndromen.
Nicht lange zögern!
Achten Sie darauf, dass Sie mit der Therapie innerhalb einer Frist von 28 Tagen beginnen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann die Frist bei einem dringenden Behandlungsbedarf aber auch auf 14 Tage verkürzen! Sollten Änderungen sinnvoll sein, kann er diese während der Gültigkeit der Verordnung vornehmen. Unterschrift und Datum der Ärztin/des Arztes sind dafür nötig. Wurde die Verordnung im Krankenhaus im Entlassmanagement ausgestellt, gelten kürzere Fristen.
Die Leistungen der Therapeutin oder des Therapeuten quittieren Sie bitte auf der Rückseite der Verordnung unter dem aktuellen Datum mit Ihrer Unterschrift.
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