Beitragssätze 2024
Als Arbeitgeber müssen Sie Sozialabgaben für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abführen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Hier finden Sie ein Übersicht der Beiträge in 2024.
Krankenversicherung
Der Gesamtversicherungsbeitragssatz in der Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssatz und den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Der Zusatzbeitragssatz ist kassenindividuell. Die Beiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.
Beitragssätze Krankenversicherung für versicherungspflichtig Beschäftigte
Krankenversicherung | Beitragssatz in Prozent |
---|---|
Kassenindividueller allgemeiner Gesamtbeitragssatz: | 16,3 |
Kassenindividueller ermäßigter Gesamtbeitragssatz:* | 15,7 |
Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für Renten sowie Versorgungsbezüge / Betriebsrenten: | 16,3 |
Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für ausländische gesetzliche Renten: | 8,15 |
Beitragssätze Krankenversicherung für freiwillig Versicherte
Personenkreis/Beitragspflichtige Einnahmen | Beitragssatz in Prozent | monatlicher Beitrag in Euro |
---|---|---|
Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze: 5175 Euro | ||
mit Krankengeldanspruch | 16,3 | 843,53 |
ohne Krankengeldanspruch | 15,7 | 812,48 |
Selbstständige mit Beitragsbemessung nach Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro | ||
mit Krankengeldanspruch | 16,3 | 843,53 |
ohne Krankengeldanspruch | 15,7 | 812,48 |
Selbstständige mit Beitragsbemessung nach Mindestgrenze: 1.178,33 Euro | ||
mit Krankengeldanspruch | 16,3 | 192,07 |
ohne Krankengeldanspruch | 15,7 | 185,00 |
Beiträge für sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige) ohne Krankengeldanspruch | ||
monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 1.178,33 Euro | 15,7 | mindestens 185,00 |
monatliche beitragspflichtige Einnahmen bis höchstens 5.175 Euro | 15,7 | maximal 812,48 |
Für Renten, Versorgungsbezüge und nebenberufliches Arbeitseinkommen beträgt der Beitragssatz 16,3 Prozent.
Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall
Die DAK-Gesundheit sorgt mit günstigen Krankengeld-Tarifen für Ihre finanzielle Sicherheit, wenn Sie längere Zeit krank sind.Beitragsermäßigung für hauptberuflich Selbstständige bei Gewinneinbruch
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die DAK-Gesundheit bei einem Gewinneinbruch Ihren Beitrag auch kurzfristig senken.
Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent. Beschäftigte teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt grundsätzlich 1,7 Prozent. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen.
Auf den Arbeitnehmeranteil können Zu- oder Abschläge hinzukommen:
- Der Beitragszuschlag für Personen ab 23 Jahren ohne Kinder beträgt 0,6 Prozentpunkte.
Diesen Beitragszuschlag zahlen Versicherte allein. - Für Personen mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz. Die Abschläge betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 Prozentpunkte - je Kind. Maximal kann sich der der Beitragssatz so um 1 Prozentpunkt reduzieren. Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden oder geworden wären.
Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.
Beitragssätze in der Pflegeversicherung 2024 | ||||
Versicherte | allgemeiner Beitragssatz Pflegeversicherung | Anteil | Anteil | Höchst- |
---|---|---|---|---|
unter 23 Jahren ohne Kinder | 3,4% | 1,7% | 1,7% | 175,96 € |
ab 23 Jahren ohne Kinder | 4,0% | 1,7% | 2,3% | 207,01 € |
mit 1 Kind | 3,4% | 1,7% | 1,7% | 175,96 € |
mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 3,15% | 1,7% | 1,45% | 163,02 € |
mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 2,9% | 1,7% | 1,2% | 150,08 € |
mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 2,65% | 1,7% | 0,95% | 137,14 € |
mit 5 Kindern unter 25 Jahren | 2,4% | 1,7% | 0,7% | 124,21 € |
Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind | 3,4% | 1,7% | 1,7% | 175,96 € |
Bundesland Sachsen
In Sachsen beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ebenfalls 3,4 Prozent. Allerdings gilt für Arbeitnehmer ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern zahlen Arbeitgeber in Sachsen nur 1,2 Prozent des Beitrages. Den Rest zahlen die Arbeitnehmer. Die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von aktuell 0,6 Prozent.
Rentenversicherung
Rentenversicherung | Beitragssatz |
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz | 18,6% |
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung | Beitragssatz |
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz | 2,6% |