
AAG-Umlage
Wir informieren Sie hier über Themen zum Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Erfahren Sie mehr über den Ausgleich von Entgeltfortzahlungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2), aktuelle Umlage- und Erstattungssätze, Erstattungsverfahren und AAG-Umlagepflichten.
Übrigens: Wir halten unsere Umlagesätze U1 und U2 stabil. Keine Veränderung zum Jahreswechsel 2024/2025.

Erstattungssatz wählen
Die DAK-Gesundheit stellt Arbeitgebern im Ausgleichsverfahren vier verschiedene Tarife zur Verfügung. Damit können Sie selbst bestimmen, wie viel fortgezahltes Arbeitsentgelt Ihnen im Krankheitsfall Ihrer Beschäftigten erstattet wird.

Feststellung der Umlagepflicht
Immer am Jahresanfang prüfen Sie selbst, ob Ihre Firma umlagepflichtig nach dem AAG ist und am Ausgleichsverfahren U1 teilnimmt. Nutzen Sie dafür gerne unseren Service.