Beitragssätze 2024
Als Arbeitgeber müssen Sie Sozialabgaben für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abführen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.
Bei uns profitieren Sie und Ihre Beschäftigten von einem Beitragssatz, der mehr als fair ist. Dieser beträgt insgesamt 16,3 Prozent. Der darin enthaltene Zusatzbeitrag liegt unverändert bei 1,7 Prozent und entspricht damit 2024 dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen. Dafür bieten wir exzellente Leistungen, Zuschüsse und Prämien, die weit über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
Krankenversicherung
Der Gesamtversicherungsbeitragssatz in der Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssatz und den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Der Zusatzbeitragssatz ist kassenindividuell. Er beträgt bei uns 1,7 Prozent.
Die Beiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.
Beitragssätze Krankenversicherung für versicherungspflichtig Beschäftigte 2024
Krankenversicherung | Beitragssatz in Prozent |
---|---|
Kassenindividueller allgemeiner Gesamtbeitragssatz: | 16,3 |
Kassenindividueller ermäßigter Gesamtbeitragssatz:* | 15,7 |
Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für Renten sowie Versorgungsbezüge / Betriebsrenten: | 16,3 |
Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für ausländische gesetzliche Renten: | 8,15 |
Beitragssätze Krankenversicherung für freiwillig Versicherte 2024
Personenkreis/Beitragspflichtige Einnahmen | Beitragssatz | monatlicher Beitrag |
---|---|---|
Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro | ||
mit Krankengeldanspruch | 16,3% | 843,53 Euro |
ohne Krankengeldanspruch | 15,7% | 812,48 Euro |
Selbstständige mit Beitragsbemessung nach Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro | ||
mit Krankengeldanspruch | 16,3% | 843,53 Euro |
ohne Krankengeldanspruch | 15,7% | 812,48 Euro |
Selbstständige mit Beitragsbemessung nach Mindestgrenze: 1.178,33 Euro | ||
mit Krankengeldanspruch | 16,3% | 192,07 Euro |
ohne Krankengeldanspruch | 15,7% | 185 Euro |
Beiträge für sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige) ohne Krankengeldanspruch | ||
monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 1.178,33 Euro | 15,7% | mindestens 185 Euro |
monatliche beitragspflichtige Einnahmen bis höchstens 5.175 Euro | 15,7% | maximal 812,48 Euro |
Für Renten, Versorgungsbezüge und nebenberufliches Arbeitseinkommen beträgt der Beitragssatz 16,3 Prozent.
Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall
Die DAK-Gesundheit sorgt mit günstigen Krankengeld-Tarifen für Ihre finanzielle Sicherheit, wenn Sie längere Zeit krank sind.Beitragsermäßigung für hauptberuflich Selbstständige bei Gewinneinbruch
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die DAK-Gesundheit bei einem Gewinneinbruch Ihren Beitrag auch kurzfristig senken.
Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent. Beschäftigte teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt grundsätzlich 1,7 Prozent. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen.
Auf den Arbeitnehmeranteil können Zu- oder Abschläge hinzukommen:
- Der Beitragszuschlag für Personen ab 23 Jahren ohne Kinder beträgt 0,6 Prozentpunkte.
Diesen Beitragszuschlag zahlen Versicherte allein. - Für Personen mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz. Die Abschläge betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 Prozentpunkte - je Kind. Maximal kann sich der der Beitragssatz so um 1 Prozentpunkt reduzieren. Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden oder geworden wären.
Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.Beitragssätze in der Pflegeversicherung
Versicherte
allgemeiner Beitragssatz Pflege-versicherung
Anteil
ArbeitgeberAnteil
ArbeitnehmerHöchst-
beitragunter 23 Jahren ohne Kinder
3,4%
1,7%
1,7%
175,96 €
ab 23 Jahren ohne Kinder
4,0%
1,7%
2,3%
207,01 €
mit 1 Kind
3,4%
1,7%
1,7%
175,96 €
mit 2 Kindern unter 25 Jahren
3,15%
(mit Abschlag von 0,25 %)1,7%
1,45%
163,02 €
mit 3 Kindern unter 25 Jahren
2,9%
(mit Abschlag von 0,5 %)1,7%
1,2%
150,08 €
mit 4 Kindern unter 25 Jahren
2,65%
(mit Abschlag von 0,75 %)1,7%
0,95%
137,14 €
mit 5 Kindern unter 25 Jahren
2,4%
(mit Abschlag von 1,0 %)1,7%
0,7%
124,21 €
Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind
3,4%
1,7%
1,7%
175,96 €
Bundesland Sachsen
In Sachsen beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ebenfalls 3,4 Prozent. Allerdings gilt für Arbeitnehmer ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern zahlen Arbeitgeber in Sachsen nur 1,2 Prozent des Beitrages - und nicht 1,7 Prozent. Den Rest zahlen die Arbeitnehmer. Die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von aktuell 0,6 Prozent und somit 2,8 Prozent.
Rentenversicherung
Rentenversicherung | Beitragssatz |
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz | 18,6% |
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung | Beitragssatz |
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz | 2,6% |
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