Hinweis zur Versorgung mit FES-Geräten zur Krankenbehandlung

Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten mit Geräten zur funktionellen Elektrostimulation zur Krankenbehandlung folgende Hinweise:
Zum 1.4.2025 wurde ein neue Vertrag geschlossen. Er gilt für die Versorgung mit gelisteten FES-Geräten und für nicht gelistete FES-Geräte zur Krankenbehandlung, bei denen die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde.
Zum Beitritt werden folgende Anhänge benötigt:
- Anhang Produktauswahl
Sofern Sie mit nicht gelisteten FES-Geräten zur Krankenbehandlung versorgen wollen, für die der Gleichwertigkeitsnachweis noch nicht erbracht wurde, zusätzlich:
- Anhang Eigenerklärung Gleichwertigkeit inklusive CE-Zertifikat
Bitte erstellen Sie die Anhänge individuell für Ihr Unternehmen und fügen Sie diese dem Beitrittsantrag unter der Rubrik Dokumente bei.
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