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Hinweis zur Versorgung mit FES-Geräten zur Krankenbehandlung

Bild: Frau sitzt auf einer Liege und benutzt ein FES-Gerät.

Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten mit Geräten zur funktionellen Elektrostimulation zur Krankenbehandlung folgende Hinweise:

Zum 1.4.2025 wurde ein neue Vertrag geschlossen. Er gilt für die Versorgung mit gelisteten FES-Geräten und für nicht gelistete FES-Geräte zur Krankenbehandlung, bei denen die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde.

Zum Beitritt werden folgende Anhänge benötigt:

  • Anhang  Produktauswahl

Sofern Sie mit nicht gelisteten FES-Geräten zur Krankenbehandlung versorgen wollen, für die der Gleichwertigkeitsnachweis noch nicht erbracht wurde, zusätzlich:

  • Anhang Eigenerklärung Gleichwertigkeit inklusive CE-Zertifikat

Bitte erstellen Sie die Anhänge individuell für Ihr Unternehmen und fügen Sie diese dem Beitrittsantrag unter der Rubrik Dokumente bei. 

Aktualisiert am: