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Hinweis zur Versorgung mit FES-Geräten

Bild: Frau sitzt auf einer Liege und benutzt ein FES-Gerät.

Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten mit Geräten zur funktionellen Elektrostimulation zum Behinderungsausgleich folgende Hinweise:

Zum 1.12.2024 wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Er gilt für die Versorgung mit gelisteten FES-Geräten und für nicht gelistete FES-Geräte, bei denen die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde.

Zum Beitritt werden folgende Anhänge benötigt:

  • Anhang 2 Produktauswahl

Sofern Sie mit nicht gelisteten FES-Geräten versorgen wollen, für die der Gleichwertigkeitsnachweis noch nicht erbracht wurde, zusätzlich:

  • Anhang 1 Eigenerklärung Gleichwertigkeit inklusive CE-Zertifikat
  • Aktuelle Preisliste des Herstellers

Bitte erstellen Sie die Anhänge individuell für Ihr Unternehmen und fügen Sie diese dem Beitrittsantrag unter der Rubrik Dokumente bei. Bitte stellen Sie sicher, dass von der DAK-Gesundheit in den letzten 24 Monaten gekaufte FES-Geräte im MIP-Pool nachträglich registriert (inventarisiert) werden.

Ažurirano dana