Hinweis zur Versorgung mit FES-Geräten zum Behinderungsausgleich

Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten mit Geräten zur funktionellen Elektrostimulation zum Behinderungsausgleich folgende Hinweise:
Zum 1.12.2024 und 1.4.2025 wurden neue Verträge geschlossen. Sie gelten für die Versorgung mit gelisteten FES-Geräten und für nicht gelistete FES-Geräte, bei denen die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde.
Zum Beitritt werden folgende Anhänge benötigt:
- Anhang Produktauswahl
Sofern Sie mit nicht gelisteten FES-Geräten versorgen wollen, für die der Gleichwertigkeitsnachweis noch nicht erbracht wurde, zusätzlich:
- Anhang Eigenerklärung Gleichwertigkeit inklusive CE-Zertifikat
- Aktuelle Preisliste des Herstellers
Bitte erstellen Sie die Anhänge individuell für Ihr Unternehmen und fügen Sie diese dem Beitrittsantrag unter der Rubrik Dokumente bei. Bitte stellen Sie sicher, dass von der DAK-Gesundheit in den letzten 24 Monaten gekaufte FES-Geräte im MIP-Pool nachträglich registriert (inventarisiert) werden.