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Hinweis zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten

Bild: TENS Gerät wird am Nacken einer Frau angebracht

Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten folgende Hinweise, die seit dem 15. August 2021 gelten.

Zum 1.8.2021 wurde ein weiterer Vertrag über das Vergütungsmodell Kauf geschlossen. Dem Vertrag können Sie über den Vertragsmanager beitreten. Bitte laden Sie zum Beitritt die von Ihnen individualisierten Anhänge 1 bis 3 als Dokumente mit hoch.

Für einen Beitritt zum weiterhin bestehenden Vertrag mit Versorgungspauschalen wenden Sie sich direkt an den vdek. Weitere Informationen zum Vertragsbeitritt finden Sie unter: https://www.vdek.com/vertragspartner/hilfsmittel/vertragsbeitritt.html

Versorgungen ohne Vertrag sind seit dem 15.8.2021 nicht mehr möglich. Unsere Kunden können zwischen allen Vertragspartnern frei wählen.

Aktualisiert am: