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Elektronische Patientenakte (ePA)– Infos für Arztpraxen

Bild: Ärztin und Patientin im Gespräch in der Praxis.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist für Ihre Patientinnen und Patienten der zentrale Speicherort z. B. für Befunde, Unterlagen und Diagnosen. Es bietet aber auch Arztpraxen viele neue Vorteile im Praxisalltag wie z. B. den schnellen Einblick in Diagnosen anderer Einrichtungen. Erhalten Sie hier einen kompakten Überblick.

Die ePA für alle kommt – ab dem 15.1.2025

Anfang 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eine elektronische Patientenakte, wenn sie dem nicht widersprochen haben. Ab diesem Zeitpunkt wird die ePA, die es schon seit 2021 gibt, immer häufiger und stärker genutzt werden. Maßgeblich für die Nutzung sind dabei auch Sie als Ärztin oder Arzt, da Sie Diagnosen, Befunde und mehr in die ePA einstellen, aber auch Informationen einsehen können. 

Zentrale Vorteile für Ärztinnen und Ärzte

  • Umfassender und schneller informiert
    Sehen Sie Arztbriefe, Laborwerte, Bildbefunde und Diagnosen zentral an einer Stelle, um sich ein vollständigeres Bild von Patientinnen und Patienten machen zu können. 
  • Infos von Kolleginnen und Kollegen schneller einsehen
    Sie können bereits erfolgte Untersuchungen in Ihrem Haus oder anderer Einrichtungen im Behandlungskontext einfach einsehen und darauf aufbauen – ohne erst nachforschen oder telefonieren zu müssen.
  • Weniger Doppeluntersuchungen
    Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren und haben mehr Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten. 
  • Hohe Sicherheitsstandards
    Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen. In der ePA sind sie nur für Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Personen aus dem Gesundheitswesen abrufbar.
  • Transparenz bei Medikamenten
    Eine Medikationsliste zeigt Ihnen, welche Medikamente beim Patienten oder der Patientin bereits verschrieben worden sind. So können Wechselwirkungen einfacher vorgebeugt werden. Grundlage für die Liste sind die Daten der E-Rezepte. In Zukunft wird die Funktion zu einem Medikationsplan ausgebaut, der dann institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden kann.

Neu: Sie erhalten automatisch Zugriff

Ab dem 15.1.2025 erhalten Sie als Arztpraxis für 90 Tage Zugriff auf die elektronische Patientenakte, wenn eine Patientin oder ein Patient bei Ihnen in Behandlung ist und die elektronische Gesundheitskarte in Ihrer Praxis eingelesen wird – vorausgesetzt die Person widerspricht dem Zugriff nicht. Das ist eine Änderung im Vergleich zur aktuellen ePA, um den Umgang für alle zu erleichtern. Patientinnen und Patienten können auch weiterhin über die DAK ePA-App den Zugriff länger gestatten, was gerade für Hausarztpraxen sinnvoll ist.


Bild: Junge Frau schaut auf ihr Handy und tippt auf den Screen.

Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten

Wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten über die ePA informieren möchten, finden Sie auf www.dak.de/epa ausführliche Informationen.

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