Besondere Versorgung
Als Leistungserbringer haben Sie die Möglichkeit, selektive Verträge zur besonderen Versorgung mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden abzuschließen, um ihren Patientinnen und Patienten spezielle Behandlungsformen anbieten zu können. Dabei gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der Ihnen als Lesitungserbringer und uns als Krankenkasse größte Flexibilität bei der Ausgestaltung der Angebote ermöglicht.
Ein starkes Netzwerk mit starken Partnern
Aktuell haben ungefähr 33.000 Leistungserbringer aus den unterschiedlichsten Bereichen mit der DAK-Gesundheit Verträge zur besonderen Versorgung geschlossen. Momentan liegt der Schwerpunkt der Verträge mit der DAK-Gesundheit auf folgenden Behandlungsbereichen:
- ambulante- und kurzstationäre Operationen
- Endoprothetik
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Psyche
- Schwangerschaft und Geburt
- Onkologie
Um dies möglich zu machen, gehören Leistungserbringer aus folgenden Sektoren zu unserem Spezialisten-Netzwerk:
- niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen
- Apotheken
- ambulante Rehabilitationseinrichtungen
- Krankenhäuser
- stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- pharmazeutische Unternehmen
Zahlreiche Möglichkeiten - für alle Beteiligten
§140a SGB V bietet viele interessante Möglichkeiten für die Vertragsgestaltung. So können Sie beispielsweise Leistungen, die grundsätzlich nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, in die Verträge mit aufnehmen und sich diese auch vergüten lassen. Indem Sie mit anderen Sektoren des Gesundheitswesens kooperieren und dabei eine bruchlose Behandlung anbieten, steigern Sie Ihre Attraktivität bei potenziellen Patienten und tragen so aktiv zu einer Weiterentwicklung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung bei.
Werden Sie Teil des Spezialisten-Netzwerks
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wollen Sie mehr erfahren? Dann wenden Sie sich doch vertrauensvoll an unsere Vertragsmanager der DAK-Gesundheit. Oder schauen Sie auf unserer Spezialistensuche, welche Verträge bereits existieren, denen Sie sich anschließen können.