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Rechengrößen 2024 und 2025

Symbolbild Rechengrößen in der Sozialversicherung: Mann und Hund schauen auf einen PC.

Hier finden Sie aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Versicherungspflichtgrenzen für 2024 und vorläufigen Werte für 2025.

Ab dem 1.1.2025 gelten für das gesamte Bundesgebiet einheitliche Rechengrößen. Die Bezugsgröße WEST und OST entfällt damit zum 31.12.2024

Rechengrößen 2024

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenze 2024

 
jährlich

 
monatlich

Bezugsgröße KV/PV

42.420,00 €

3.535,00 €

Bezugsgröße RV/ALV WEST

42.420,00 €

3.535,00 €

Bezugsgröße RV/ALV OST

41.580,00 €

3.465,00 € 

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV

62.100,00 €

5.175,00 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV WEST

90.600,00 €

7.550,00 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV OST

89.400,00 €

7.450,00 €

Versicherungspflichtgrenzen 2024

Versicherungspflichtgrenzen 2024

 Monat  

Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung      

5.775 € 

69.300 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 in der PKV und KV/PV versichert waren

5.175 €

62.100 €

Geringfügigkeitsgrenzen 2024

Geringfügigkeitsgrenzen 

Krankenversicherung 

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

2024

538,00 Euro

geringfügige Beschäftigungen unterliegen der Rentenversicherungspflicht

538,00 Euro

Arbeitgeber tragen den Sozialversicherungsbeitrag für Auszubildende bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro alleine.

Übergangsbereich 2024

Sie beschäftigten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im sogenannten Übergangsbereich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der der folgenden Grenzen liegt und diese Grenzen regelmäßig nicht überschritten werden. 
  • 538,01 Euro bis 2000,00 Euro (ab 01.01.2024) 
  • 520,01 Euro bis 2000,00 Euro (vom 01.01.2023 bis 31.12.2023)

Für Arbeitsentgelte innerhalb dieses Bereiches werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Welche Einnahmen konkret zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, wird mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt. 

Je weniger Entgelt der Beschäftigte erhält, desto weniger wird davon auch für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Je näher das Arbeitsentgelt an die Grenze von 2000,00 Euro heranreicht, desto mehr nähert sich auch die für die Beiträge zugrunde gelegte Einnahme dem tatsächlichen Wert an.

Vorläufige Rechengrößen 2025

Vorläufige Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 2025

 
Jahr

 
Monat

Bezugsgröße KV/PV            

44.940 €

3.745 €

Bezugsgröße RV/ALV 

44.940 €

3.745 €

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV      

66.150 €

5.512,50 €

Beitragsbemessungsgrenze allgemeine RV und ALV 

96.600 €

8.050 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV 

118.800 €

9.900 €

Vorläufige Versicherungspflichtgrenze 2025

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Jahr

 Monat  

Kranken- und Pflegeversicherung 

73.800 €

6.150 € 

Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 in der PKV und KV/PV versichert waren

66.150 €

5.512,50 €

Vorläufige Geringfügigkeitsgrenzen 2025

Geringfügigkeitsgrenzen 

Krankenversicherung 

Arbeitslosenversicherung

Rentenversicherung

2025

556 Euro

556 Euro

geringfügige Beschäftigungen unterliegen der Rentenversicherungspflicht

Arbeitgeber tragen den Sozialversicherungsbeitrag für Auszubildende bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro alleine.

Übergangsbereich 2025

Sie beschäftigten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im sogenannten Übergangsbereich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der der folgenden Grenzen liegt und diese Grenzen regelmäßig nicht überschritten werden. 
  • 556,01 Euro bis 2000,00 Euro (vorläufig ab 1.1.2025) 
  • 538,01 Euro bis 2000,00 Euro (vom 1.1. bis 31.12.2024)

Für Arbeitsentgelte innerhalb dieses Bereiches werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Welche Einnahmen konkret zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, wird mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt. 

Die neuen Berechnungsformeln und Faktor „F“ sind abhängig vom Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz – dieser ist bislang nicht bekannt.

Vorläufige Mindestarbeitsentgelte für Menschen mit Behinderung 2025

Mindestarbeitsentgelte für Menschen mit Behinderung 2025

 Monat  

Kranken- und Pflegeversicherung 

749 €

Renten- und Arbeitslosenversicherung 

2.996 €

Updated on:
+49 40 325 325 810

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