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Studium im Ausland: Das gilt bei der Krankenversicherung

Symbolbild Studium im Ausland

Viele Studentinnen und Studenten wollen gerne zumindest einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren. In manchen Studiengängen ist ein Auslandssemester sogar Pflicht. Ob du versichert bleiben kannst wie bisher, hängt vor allem davon ab, in welchem Land du studierst. 

Krankenversicherung während eines Auslandssemesters

Ein Auslandssemester ist ein vorübergehender Auslandsaufenthalt. Solange du während dieses Aufenthalts weiterhin an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist, ändert sich nichts an deinem Versichertenstatus. Du kannst weiterhin in der Familienversicherung oder der Krankenversicherung für Studierende bleiben. 

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Gesamtes Studium im Ausland: So musst du dich versichern

Absolvierst du dein gesamtes Studium im Ausland, ist dein Versichertenstatus abhängig davon, wo genau du studierst.

Bei einem Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union, in der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen kannst du weiterhin familienversichert oder Mitglied der studentischen Krankenversicherung bleiben. Dein Hauptwohnsitz muss in diesem Fall weiterhin in Deutschland liegen. 

Gehst du zum Studieren in ein anderes Land, musst du dich dort versichern oder eine private Auslandsversicherung abschließen. Erkundige dich bitte, welche Möglichkeiten du in diesem Land hast.


Aktualisiert am:
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