Direkt zum Inhalt

Krankenversicherung für Studierende aus dem Ausland

Symbolbild Krankenversicherung für ausländische Studentinnen und Studenten

Wenn du aus dem Ausland kommst und in Deutschland studieren möchtest, musst du einen Versicherungsschutz nachweisen. Je nach Herkunftsland gestaltet sich das anders.

Studierende aus der EU und anderen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen

Kommst du zum Beispiel aus einem EU-Mitgliedsstaat, der Schweiz oder Norwegen, bist du in der Regel in deinem Heimatland versichert. Auch in Deutschland genießt du damit Versicherungsschutz für die Dauer deines Aufenthaltes.

Das gilt für Angehörige aus allen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Das sind:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Island
  • Liechtenstein
  • Nordmazedonien
  • Montenegro
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien

Deine Vorteile bei der DAK

Zuschüsse, Geldprämien, kostenlose Coachings und mehr. 

Studierende aus anderen Ländern

Kommst du aus einem Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, musst du dich selbst versichern. Dafür in Frage kommt unsere studentische Krankenversicherung, sofern du noch unter 30 Jahre alt bist.

Einschreibung nur mit Versicherungsnachweis

Damit du dich an einer deutschen Hochschule einschreiben kannst, brauchst du von einer Krankenkasse hierzulande einen digitalen Versicherungsnachweis, der dann automatisch übermittelt wird.

Solltest du als EU-Bürger weiterhin in deinem Herkunftsland versichert sein, musst du dich dennoch bei einer Krankenkasse in Deutschland melden. Diese übermittelt dann, dass es für dich keine Versicherungspflicht in Deutschland gibt. Wir übernehmen das gerne für dich, nimm einfach Kontakt auf.


Aktualisiert am:
040 325 325 555

Rund um die Uhr und zum Ortstarif