Krankenversicherung für Studierende aus dem Ausland
Wenn du aus dem Ausland kommst und in Deutschland studieren möchtest, musst du einen Versicherungsschutz nachweisen. Je nach Herkunftsland gestaltet sich das anders.
Studierende aus der EU und anderen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen
Kommst du zum Beispiel aus einem EU-Mitgliedsstaat, der Schweiz oder Norwegen, bist du in der Regel in deinem Heimatland versichert. Auch in Deutschland genießt du damit Versicherungsschutz für die Dauer deines Aufenthaltes.
Das gilt für Angehörige aus allen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung geschlossen hat. Das sind:
- Bosnien-Herzegowina
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
Deine Vorteile bei der DAK
Zuschüsse, Geldprämien, kostenlose Coachings und mehr.
Studierende aus anderen Ländern
Einschreibung nur mit Versicherungsnachweis
Damit du dich an einer deutschen Hochschule einschreiben kannst, brauchst du von einer Krankenkasse hierzulande einen digitalen Versicherungsnachweis, der dann automatisch übermittelt wird.
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