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Krankenversicherung während der Ausbildung

Abb-Krankenversicherung-Azubis

Wenn du eine Ausbildung machst, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das bedeutet:  Während du zuvor vermutlich über deine Eltern in der Familienversicherung warst, musst du dich nun selbst versichern. Deine zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung werden direkt von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen. Darum kümmert sich der Ausbildungsbetrieb.

Krankenkasse für Azubis: Darauf solltest du achten

Als Azubi kannst du deine Krankenkasse frei wählen. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag.

Neben den Kosten solltest du dir anschauen, welche Leistungen die Krankenkassen bieten. Neben gesetzlich festgelegten Leistungen bieten einige Krankenkassen auch tolle Extras. Bei der DAK-Gesundheit bekommst du zum Beispiel Geldprämien über das Bonusprogramm oder kannst dir mit einem Wahltarif Beiträge zurückerstatten lassen. 

Deine Vorteile bei der DAK

Zuschüsse, Geldprämien, kostenlose Coachings und mehr. 

Wie hoch sind die Krankenversicherungsbeiträge für Azubis?

Die Beiträge zur Krankenversicherung setzen sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der bei allen Krankenkassen gleich ist, und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Bei der DAK-Gesundheit kommst du somit auf einen Beitragssatz von insgesamt 16,3 Prozent. Diesen teilst du dir mit deinem Arbeitgeber, sodass jeder von euch 8,15 Prozent deines Bruttolohns zahlen muss.

Die genaue Höhe deines Krankenversicherungsbeitrags bemisst sich also nach deinem Gehalt. Verdienst du weniger als 325 Euro, musst du selbst keine Beiträge zahlen. Dann übernimmt dein Arbeitgeber die fälligen Beiträge komplett.

Schulische Ausbildung: So musst du dich versichern

Wenn du eine schulische Ausbildung machst und keine Ausbildungsvergütung bekommst, musst du dich nicht selbst versichern. Du kannst dann weiterhin familienversichert bleiben – bis du 25 Jahre alt bist. Anschließend kannst du dich bei uns freiwillig selbst versichern.

Ausbildung abgebrochen: Das passiert mit deiner Krankenversicherung

Wenn du deine Ausbildung abbrichst und keiner Beschäftigung nachgehst, kann dich ein Elternteil wieder familienversichern, sofern du noch keine 25 Jahre alt bist. Dein Vater oder deine Mutter muss dann einen entsprechenden Antrag bei der Krankenversicherung stellen.

Wenn du deine Ausbildungsstätte wechselst oder eine neue Ausbildung anfängst, läuft deine Krankenversicherung weiter. Teile deinem neuen Arbeitgeber einfach mit, wo du versichert bist.


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