Krankengeld für Azubis
Wenn du während der Ausbildung krank wirst, erhältst du zunächst weiterhin von deinem Ausbildungsbetrieb deine Ausbildungsvergütung. Ab der siebten Woche bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse.
Krank während der Ausbildung: Was passiert?
Ausnahme: Wirst du in den ersten vier Wochen deiner Ausbildung krank, zahlt der Arbeitgeber nichts. In dem Fall erhältst du direkt Krankengeld von der Krankenkasse.
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Was muss ich im Krankheitsfall tun?
Zunächst einmal solltest du deinen Ausbildungsbetrieb informieren. Benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, erhältst du diese von deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin. Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an deine Krankenkasse. Diese leitet sie an deinen Ausbildungsbetrieb weiter. Die Krankenkasse überprüft dann, ob beziehungsweise ab wann du Anspruch auf Krankengeld hast, und informiert dich gegebenenfalls.
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