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Krankenkassenbeitrag für Selbstständige: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Krankenkassenbeiträge für Selbstständige: Frau sitzt am Esstisch und arbeitet am Laptop

Selbstständige zahlen bei der DAK-Gesundheit grundsätzlich den ermäßigten Beitragssatz von 15,7 Prozent ihrer Einnahmen. Sind sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert, zahlen sie den den allgemeinen Beitragssatz von 16,3 Prozent.  

Zur Berechnung der Beiträge werden als Mindesteinnahme 1.178,33 (2024) / vsl. 1248,33 (2025) Euro pro Monat zugrunde gelegt. Das gilt auch, wenn Sie weniger verdienen. Verdienen Sie mehr, berechnen wir die Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Einkommen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 (2024) / vsl. 5.512,50 (2025) Euro im Monat. 

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz 

Selbstständigen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gesetzlich zu versichern – mit Anspruch auf Krankengeld oder ohne Anspruch auf Krankengeld: 

  • Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld: Er setzt sich zusammen aus dem ermäßigten allgemeinen Beitragssatz von 14 Prozent plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Bei der DAK sind das 1,7 Prozent, sodass insgesamt 15,7 Prozent anfallen. 
  • Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld: Dann liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent, sodass insgesamt 16,3 Prozent anfallen.  
Mit dem ermäßigten Beitragssatz haben Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld

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Welche Einnahmen sind beitragspflichtig? 

Die Krankenkassenbeiträge für hauptberuflich Selbstständige berechnen wir aus ihrem Gesamteinkommen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Einnahmen: 

  • Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit (steuerrechtlicher Gewinn)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen 
  • Renten und Versorgungsbezüge 
  • Arbeitsentgelt aus mehr als geringfügiger Beschäftigung
  • Sonstige Einnahmen, zum Beispiel Abfindungen, Unterhaltszahlungen, Energiebeihilfen

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