Endlich wieder flüssig sprechen – mit einer Stottertherapie
Mit anderen Menschen sprechen gehört zu unseren ureigensten Kommunikationsmitteln. Ist der Redefluss jedoch nur holprig und brüchig möglich, kann das zu erheblichen seelischen Belastungen führen. Die DAK-Gesundheit übernimmt deshalb fast alle Kosten für eine Stottertherapie.
Logopädische Stottertherapie
Bei der logopädischen Stottertherapie erlernen Betroffene alternative Gesprächstechniken, mit denen die Sprachbarriere im Alltag weitgehend kaschiert werden kann. Die Behandlung findet in der Regel in der Praxis eines Sprachtherapeuten statt.
Welche Kosten übernimmt die DAK-Gesundheit für die Stottertherapie?
- 90 Prozent der Behandlungskosten übernimmt die DAK-Gesundheit.
- 10 Prozent sowie eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro trägt der Patient selbst.
- Für Versicherte unter 18 Jahren zahlen wir die kompletten Behandlungskosten.
- Wichtig: Nur wenn eine Verordnung vom Hausarzt vorliegt, können wir die Kosten übernehmen.
Stottertherapie per Video
Stottertherapie per Video
Seit September 2022 haben Sie die Möglichkeit, die logopädische Stottertherapie auch als Videotherapie wahrzunehmen. Die erste Behandlung erfolgt immer vor Ort in der Praxis. Das gilt ebenfalls für eine eventuell notwendige Diagnostik. Danach geht es per Video weiter, wenn Sie möchten. Ähnlich wie in der Online-Sprechstunde der Arztpraxis nutzt die Therapiepraxis für die Behandlung einen zertifizierten Videodienstanbieter.
Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns gern.
Die Sprachstörung Stottern
In Deutschland stottern etwa 800.000 Menschen. Die genaue Ursache ist bis heute unklar. Die ersten Sprachblockaden treten bei Kindern im Alter zwischen zwei und sechs Jahren auf. In den meisten Fällen erledigt sich das Problem bis zur Pubertät von selbst. Wer aber als Erwachsener immer noch stottert, wird die Sprachentwicklungsstörung oft nicht mehr richtig los.
Die Kasseler Stottertherapie
Kasseler Stottertherapie:
Was brauche ich?
- Diagnose vom Hausarzt
- Für die Online-Therapie:
Computer oder Laptop
und eine stabile Breitbandverbindung
Voraussetzungen für Teilnahme und Kostenübernahme
- Teilnehmen können Kinder (ab dem 3. Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene, die als Diagnose Stottern erhalten haben.
- Ein entsprechendes ärztliches Attest mit der Diagnose reichen Sie gemeinsam mit einem Antrag auf die Therapie bei uns ein.
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