Welche gesetzlichen Zuzahlungen gibt es?
Für bestimmte medizinische und andere Leistungen müssen Versicherte – in der Regel ab 18 Jahren – gesetzliche Zuzahlungen leisten.
Von diesen können Sie sich befreien lassen, wenn Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Jahres zwei Prozent (beziehungsweise ein Prozent bei chronisch Kranken) Ihres jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens übersteigen.
Leistungen, für die Sie Zuzahlungen leisten müssen, sind zum Beispiel:
- Arzneimittel
10% der Kosten – mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro - Krankenhausbehandlung
10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr - Kuren und Rehabilitation
10 Euro pro Tag; Ausnahme: Bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage je Kalenderjahr - Heilmittel, Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie, Logopädie)
10 % der Kosten je Anwendung plus 10 Euro je Rezept - Häusliche Krankenpflege
10 % der Kosten, begrenzt auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr, plus 10 Euro je Rezept - Soziotherapie
10 % der Kosten je Kalendertag - mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro - Haushaltshilfe
10 % der Kosten je Kalendertag - mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro - Hilfsmittel (Hörgerät, Rollstuhl, Bandagen, Prothese sowie Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind wie Einmalwindeln)
10 % der Kosten je Verordnung - mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt: 10 % je Packung, maximal 10 Euro pro Monat - Fahrkosten
10 % der Kosten - mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
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Auch beim Zahnersatz können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem Eigenanteil befreien lassen – Stichwort: Härtefallregelung.
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