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Wer ist von der Zuzahlung bei Medikamenten befreit?

Bei Medikamenten, die Sie auf Rezept verschrieben bekommen haben, brauchen Sie keine Zuzahlung leisten, 

  • wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • bei Arznei- und Verbandmitteln im Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung.
  • bei der Verordnung von Harn- und Blutzuckerteststreifen, wenn Sie an Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 erkrankt sind und mit Insulin behandelt werden.
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