Hilfsmittel: Anspruch, Kosten und Beantragung
Hilfsmittel steigern nicht nur die Lebensqualität. Sie machen es häufig erst möglich, aktiv am Leben teilzunehmen. Aber wann haben Sie auf ein Hilfsmittel Anspruch? Wie gehen Sie am besten vor und welche Kosten kommen auf Sie zu? Wir beantworten Ihre Fragen.
Video: So funktioniert die Hilfsmittelversorgung der DAK-Gesundheit.
Wann übernimmt die Krankenkasse mein Hilfsmittel?
Die DAK-Gesundheit bewilligt alle Hilfsmittel, die Ihre Behandlung unterstützen, ein dauerhaftes Handikap verhindern oder ausgleichen. Gegenstände, die Sie ohnehin in Ihrem alltäglichen Leben nutzen, sind keine Hilfsmittel.
Mehr Informationen zu allen Hilfsmitteln erhalten Sie hier:
Welche Leistungen übernimmt die DAK-Gesundheit sonst noch?
Sie können das Produkt erst nutzen, wenn es individuell angepasst ist? Aus hygienischen Gründen brauchen Sie Ihr Hilfsmittel mehrfach? Um es zu nutzen, benötigen Sie Zubehör? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen auch diese Leistungen. Bei allen technischen Produkten, für die sicherheitstechnische Kontrollen vorgeschrieben sind, übernehmen wir außerdem die technische Kontrolle und Wartung. Dazu gehören zum Beispiel Beatmungsgeräte.
Bekomme ich ein unbenutztes Hilfsmittel?
Nicht zwingend. Ihr Hilfsmittel soll aber in einem einwandfreien Zustand sein. Unsere Vertragspartner leihen Ihnen daher entweder neue oder gebrauchte Produkte, die technisch einwandfrei und gereinigt sind.
Wie erhalte ich ein Hilfsmittel?
Damit die DAK-Gesundheit die Kosten übernimmt, brauchen Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Verordnung (Rezept). Mit der Verordnung können Sie direkt zu einem unserer Vertragslieferanten gehen. Meistens haben wir mit ihm Vertragspreise vereinbart und er rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Für Sie fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an. Die Versorgung mit dem Hilfsmittel muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Verordnung erfolgen.
Hier finden Sie unsere Vertragslieferanten:
Sie können Ihr Hilfsmittel aber auch online bei uns beantragen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert:
Wie hoch ist meine gesetzliche Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Bei Produkten zum Verbrauch wie Absaugkatheter, Kunststoffspritzen oder Inkontinenzhilfen beträgt die Zuzahlung im Monat für alle Hilfsmittel zusammen höchstens zehn Euro.
Fallen zusätzliche Eigenanteile an?
Wenn wir für Ihr Hilfsmittel keinen Vertragspreis vereinbart haben, entscheiden wir im Einzelfall über die Kostenübernahme. Dazu holen wir oft mehrere Angebote ein. Das Produkt Ihrer Wahl kostet mehr als wir mit unseren Vertragspartnern ausgehandelt haben oder mehr als das wirtschaftlichste Angebot? Dann müssen Sie eventuell private Mehrkosten tragen.