Wird der Freibetrag auch bei Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt?
Ja, der Freibetrag wird auch für Rentner und Rentnerinnen berücksichtigt, deren Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.175 (2024) / vsl. 5.512,50 (2025) Euro liegen. Allerdings senkt er die Beiträge nicht, wenn die monatlichen Einnahmen eines versicherungspflichtigen Rentners insgesamt diese Grenze übersteigen.
Grund hierfür ist, dass der Freibetrag zuerst von der Betriebsrente abzuziehen ist. Erst in einem zweiten Schritt werden die Einnahmen auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
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