Für wen gilt der Freibetrag bei Krankenkassen?
Der Freibetrag gilt für versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen, die eine Betriebsrente erhalten. Diese bekommen darauf einen Freibetrag von 176,75 (2024) Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist davon nicht betroffen.
Der Freibetrag gilt ausschließlich für Leistungen aus einer betrieblichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung (Betriebsrenten) und gilt zum Beispiel nicht für freiwillig Versicherte.
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Für freiwillig Versicherte gilt die Freibetragsregelung nicht.