Wird der Freibetrag für jede Betriebsrente berücksichtigt?
Nein. Der Freibetrag von 176,75 (2024) Euro wird nicht für jede Betriebsrente (auch Versorgungsbezüge genannt) angewandt, sondern nur einmalig je Versicherte bzw. Versicherten berücksichtigt.
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Für freiwillig Versicherte gilt die Freibetragsregelung nicht.