Wird der Freibetrag für jede Betriebsrente berücksichtigt?
Nein. Der Freibetrag von 187,25 Euro wird nicht für jede Betriebsrente (auch Versorgungsbezüge genannt) angewandt, sondern nur einmalig je Versicherte bzw. Versicherten berücksichtigt.
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Für freiwillig Versicherte gilt die Freibetragsregelung nicht.