Direkt zum Inhalt

Was ist die Freibetragsregelung?

Erhalten versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen eine Betriebsrente, bekommen sie darauf einen Freibetrag von 176,75 (2024) Euro. Dieser gilt nur für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung.

Updated on: