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Ablauf einer Organspende: Vom Tod zur Transplantation

Ablauf einer Organspende: Nahaufnahme eines Chirurgen
Wie kann ein Tod bis zu sieben Leben retten? Durch Organspende! In Sachen Bereitschaft zur Organspende belegt Deutschland aktuell einen der hinteren Plätze in der EU. Pro eine Million Einwohner gibt es hierzulande rund elf Spender beziehungsweise Spenderinnen. Beim Spitzenreiter Spanien sind es 46. Aufklärung kann ein Weg sein, diese Zahlen auch hierzulande zu erhöhen. Daher erklären wir hier, wie eine Organspende abläuft.

Unfall oder kritische Erkrankung

Erleidet eine Organspenderin oder ein Organspender einen tödlichen Unfall oder stirbt auf eine andere Weise, können die Organe der oder des Verstorbenen anderen das Leben retten. Damit ein Organ nach dem Tod für eine Spende in Frage kommt, muss ein funktionierendes Herz-Kreislauf-System sichergestellt sein, damit es nach wie vor mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird. Das kann in der Regel nur auf einer Intensivstation erfolgen.

Wichtig: Nicht die Organe haben Priorität, sondern der Mensch. Daher tun im Ernstfall Ärzte und Ärztinnen immer alles dafür, das Leben des potenziellen Spenders oder der Spenderin zu retten. 

Das Organspende-Register

Seit dem 18. März können sich Freiwillige unter organspende-register.de mit einem Ausweisdokument mit eID-Funktion (Chip auf Ausweiskarte) eintragen. Damit demonstrieren sie ihren Willen zur Organ- oder Gewebespende. Der Eintrag erleichtert es Ärzten und Ärztinnen, schnell auf den Organspende-Status zugreifen zu können. Angehörige von Hirntoten werden so von einer schweren Entscheidung befreit.
Sie können übrigens auch mit der DAK ePA-App die Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.

Der Hirntod wird festgestellt

Liegt der Verdacht auf Hirntod vor oder ist ein tödlicher Krankheitsverlauf unumgänglich, informieren die Verantwortlichen in den Krankenhäusern die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Diese koordiniert deutschlandweit die Organspenden. Zudem vermittelt die DSO auch Fachmediziner für die Durchführung der Hirntoddiagnostik.

Um den Hirntod festzustellen, werden eine Reihe von Untersuchungen angestellt. So werden zum Beispiel Hirnströme gemessen und Schmerzreiztests durchgeführt, deren Intensität sich im Verlauf der Untersuchung steigern. Dabei dürfen sich keine Abwehrreaktionen irgendwelcher Art zeigen. Durch das Leuchten mit einer Lampe in die Augen wird untersucht, ob die Hirnstammreflexe aktiv oder inaktiv sind. Ziehen sich die Pupillen nicht zusammen, gilt das als klares Indiz für den Hirntod. 

Wird das Ableben des Patienten durch die Hirntoddiagnose festgestellt, entscheidet das Fachpersonal in jedem Einzelfall, ob eine Organspende aus medizinischer Sicht grundsätzlich infrage kommt. Ist die Entscheidung diesbezüglich gefällt, wird die Spendenbereitschaft abgeklärt und das Gespräche mit den Angehörigen gesucht. 

Abklärung der Spendenbereitschaft

Die Einwilligung zur Organspende belegt entweder ein Organspendeausweis oder eine andere schriftliche Erklärung der verstorbenen Person.

Schwieriger ist die Situation, wenn es keine schriftliche Erklärung zur Organspende gibt. In diesem Fall sollten die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Sie können auch einer Teilentnahme anstelle einer vollständigen zustimmen. Widersprechen die Angehörigen der Spende, dürfen keine Organe entnommen werden. Dann werden die lebenserhaltenden Maßnahmen in den meisten Fällen eingestellt. Fällt die Entscheidung für eine Spende aus, werden diese Maßnahmen fortgesetzt. Ist die Organspende gesichert, informiert das Krankenhaus die DSO. Diese kümmert sich um den weiteren Verlauf der Organspende. 


Ein Gespräch zur Organspende kann für Angehörige schwierig sein. Liegt klar ein Hirntod vor, müssen sie trotz Trauer, Schock und Verzweiflung über den Verlust möglichst rasch eine Entscheidung treffen. Laufen die lebenserhaltenden Maßnahmen, atmet der Tote noch künstlich und auch die Haut fühlt sich warm an. Das Herz schlägt, wenn auch nur noch von Geräten gesteuert. So können Zweifel bei den Angehörigen entstehen. Zwei Dinge können die Entscheidung erleichtern – der Rat der Mediziner und Medizinerinnen und das Wissen darum, was sich der oder die Verstorbene gewünscht hätte.

Koordination und Vorbereitung der Organentnahme

Ehe die Entnahme startet, stellen die Mediziner und Medizinerinnen sicher, dass sich die Organe für eine Transplantation eignen. Beispielsweise schließen bestimmte Vorerkrankungen eine Organspende aus, zum Beispiel die meisten aktiven bösartigen Tumorerkrankungen. So werden im Vorfeld die Risiken für die Empfängerin oder den Empfänger minimiert. In dieser Phase wird auch der Transport vorbereitend koordiniert. 

Organentnahme und Transport

Ein Ärzteteam entnimmt die Organe. Es werden nur Organe entnommen, die zum einen durch den Organspendeausweis oder die Angehörigen freigegeben worden sind und die sich zum anderen aus medizinischer Sicht für eine Transplantation eignen. Pro Spender werden im Durchschnitt 3,3 Organe entnommen. Ob die Organe wirklich für die Transplantation geeignet sind, wird erst mit der Entnahme abschließend entschieden, da sie hierbei auch optisch geprüft werden können.

Zwar werden dem Spender oder der Spenderin keine Schmerzmittel oder Narkosemedikamente verabreicht, aber für die Organentnahme ist es wichtig, dass die Reflexe im Rückenmark medikamentös gehemmt werden. Ist das Organ entnommen, ist es von der Sauerstoffversorgung getrennt.

Von nun an tickt wortwörtlich die Uhr, denn die Zeit zwischen Entnahme, Transport und Einsetzen des Organs sollte so gering wie möglich sein. Schon während des Transports wird der Empfänger oder die Empfängerin für die Operation vorbereitet. 

Sind alle operativen Maßnahmen abgeschlossen, wird der Leichnam mit Achtung und Sorgfalt verschlossen und verbunden. Wie alle anderen Toten wird der Spender würdig zur Bestattung an die Angehörigen übergeben. 

Zuteilung des Organs und Transplantation

Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen oder Patienten, die ein Organ benötigen, bei einem Transplantationszentrum zu melden. Dieses Zentrum führt die entsprechende Warteliste. Die Warteliste wird dann der Stiftung Eurotransplant übergeben. Diese gemeinnützige Organisation vermittelt und koordiniert in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Ungarn und den Niederlanden den Austausch von Spenderorganen. So kann in diesen Ländern eine effektive Versorgung bestmöglich gewährleistet werden. 
Für die Zuteilung sind die Patientendaten und der Platz auf der Warteliste wichtig. Die Daten beinhalten die Krankengeschichte, Gewebemerkmale und die Blutgruppe. Sucht jemand ein Spenderorgan, kann so in einer größeren Datenbank eines gefunden werden. Für den Platz auf der Warteliste sind unter anderem die Erfolgsaussichten einer Transplantation sowie deren Notwendigkeit beziehungsweise Dringlichkeit ausschlaggebend. 

Abschluss, Nachsorge und Würdigung

Lange Zeit war die Betreuung der Hinterbliebenen des Spenders oder der Spenderin nicht geregelt. Seit rund fünf Jahren ist dies in Deutschland anders – nun wird für einen Abschluss und eine Nachsorge für die Angehörigen gesorgt. Die DSO bietet diesen in der akuten Situation Gespräche sowie eine begleitende Abschiednahme an. Den Hinterbliebenen wird angeboten, an einem jährlichen Angehörigentreffen teilzunehmen. Wollen sie es, leitet die DSO Dankesbriefe der anonymen Organempfänger weiter. Die DSO setzt sich auch dafür ein, dass die Organspender stärker von der Gesellschaft wertgeschätzt werden. Denn: Ihre Entscheidung rettet Leben. 
 

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