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E-Rezept: Infos für Apotheken

Symbolbild E-Rezept: Kundin in einer Apotheke mit Handy.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend und deutschlandweit der neue Standard. Es hat das rosa Papierrezept (Muster-16-Formular) abgelöst. Arztpraxen und Apotheken gehen damit einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung.

Weniger Fehler und weniger Retaxationen

Als DAK-Gesundheit sehen wir beim E-Rezept viele Vorteile für Versicherte, Arztpraxen und Apotheken. Die Zusammenarbeit zwischen Krankenkasse und Apotheken wird gegenüber dem Papierrezept verbessert: Unleserliche Angaben oder Formfehler wie etwa fehlende Unterschriften oder nicht ausgefüllte Bereiche dürften mit dem E-Rezept hinfällig werden. Die Abrechnung mit den Krankenkassen wird so noch reibungsloser und Retaxationen seltener. In der Hinsicht punktet das E-Rezept für Apotheken auch in finanzieller Sicht.

Weitere Externer LinkVorteile und Praxisbeispiele hat die gematik anschaulich aufbereitet.
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