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Verordnungen von esketaminhaltigem Nasenspray Spravato

Bild: Apothekerin prüft eine Verordnung und telefoniert dabei.

Seit 2021 ist das esketaminhaltige Nasenspray Spravato in der EU zugelassen und seit Ende 2023 auch im ambulanten Bereich verfügbar. Spravato wird in Kombination mit einem anderen Antidepressivum bei Erwachsenen mit therapieresistenter Major Depression und zur Akutbehandlung von depressiven Symptomen bei einem psychiatrischen Notfall angewendet. Da Spravato starke Nebenwirkungen hervorrufen kann, darf es nur unter direkter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal in einer medizinischen Einrichtung angewendet werden. Der Patient oder die Patientin darf das Arzneimittel nicht allein zuhause anwenden. Die Sprühflasche darf dem Patienten oder der Patientin nicht mitgegeben werden.

Aktuelle Vorschriften

Damit Sie bei der Abgabe in der Apotheke die geforderte Arzneimittelsicherheit gewährleisten können, möchten wir Sie über die aktuellen Vorschriften der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) informieren:

  • Bei Arzneimitteln, die den Wirkstoff Esketamin enthalten und die zur intranasalen Anwendung bestimmt sind, ist auf der Verschreibung durch die verschreibende Person zu vermerken, dass das Arzneimittel nicht an die Patientin oder den Patienten, sondern nur an die Arztpraxis oder die Klinik, der die verschreibende Person angehört, abgegeben werden darf. 
  • Fehlt auf der Verschreibung der o.g. Vermerk, so kann der Apotheker oder die Apothekerin die Verschreibung um die o.g. Angaben ergänzen, wenn nach den für ihn oder sie erkennbaren Umständen ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

Bitte prüfen Sie bei der nächsten Verordnung von Spravato, ob alle geforderten Vorschriften für eine sichere Abgabe erfüllt sind und halten bei Unklarheiten Rücksprache mit der verschreibenden Praxis.

Aktualisiert am: