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Ersatzverordnung – so wichtig ist eine Sonderkennzeichnung

Suche nach Ersatzprodukten bei Arzneimitteln

Werden Arzneimittel zurückgerufen, besteht Anspruch auf Ersatzprodukte. Wir erklären, worauf Sie unbedingt achten sollten.

Sonderkennzeichen nutzen bei Ersatzverordnungen

Nach einem Rückruf eines Arzneimittels auf Patientenebene, zum Beispiel aufgrund mangelhafter Qualität, haben Versicherte Anspruch auf ein Ersatzprodukt und Krankenkassen auf Schadensersatz durch den Hersteller.

Statusfeld kennzeichnet die Ersatzverordnung

Der Arzt stellt in solchen Fällen eine Ersatzverordnung aus, die an einer speziellen Kennzeichnung im Statusfeld erkennbar ist. Für Versicherte entfällt dabei eine erneute Zuzahlung.

So kennzeichnen Sie die Verordnungen

In der Abrechnung kennzeichnen Sie diese Verordnungen mit der Sonder-PZN 06461067. Dieses Sonderkennzeichen ist speziell zur Abrechnung einer Ersatzverordnung nach Arzneimittelrückrufen nach § 31 Abs. 3 Satz 7 SGB V vorgesehen und nur dafür zu verwenden. Andere Verordnungen dürfen keinesfalls mit diesem Kennzeichen abgerechnet werden.

Warum ist das Sonderkennzeichen so wichtig?

Mit der korrekten Nutzung des Sonderkennzeichens unterstützen Sie den Prozess der Bereitstellung eines fehlerfreien Ersatzproduktes für betroffene Patientinnen und Patienten.

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