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Hochwasser 2024: Beitragsstundung für Arbeitgeber und freiwillig Versicherte

Bild: Mann im Büro prüft eine Bilanz.

Die Hochwasserkatastrophe hat besonders den Süden Deutschlands schwer getroffen. Die Beseitigung der entstandenen Schäden wird bei vielen Menschen zu erheblichen Belastungen führen.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie betroffen sind, indem Sie Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt zahlen können. 

Aktuelles zur Beitragsstundung

Die Beiträge für die Monate Mai 2024 bis September 2024 können auf Antrag gestundet werden, wenn Sie erheblich vom Hochwasser betroffen sind. Sollten Beiträge für den Zeitraum vor Mai 2024 noch nicht gezahlt worden sein, können für diese ebenfalls eine Stundung beantragt werden.

Es werden keine Stundungszinsen berechnet. 

Sicherheitsleistungen brauchen nicht erbracht werden.

Welche Nachweise sind notwendig?

Sie können den Nachweis, dass Sie erheblich betroffen sind, zum Beispiel wie folgt darlegen: 

  • Bestätigung der Stadtverwaltung / Gemeinde, dass Sie von dem Hochwasser betroffen sind 
  • Fotos des Betriebs- oder Wohngebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind
  • Eine nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung, dass Sie einen erheblichen finanziellen Schaden durch das Hochwasser erlitten haben 

Wie beantrage ich eine Beitragsstundung? 

Wir benötigen einen Stundungsantrag. Dieser kann auch formlos gestellt werden, muss jedoch in Schriftform erfolgen. Sie können gerne nachstehende Anträge verwenden.

Aktualisiert am:
+49 40 325 325 810

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