E-Rezept: Infos für Apotheken
![Symbolbild E-Rezept: Kundin in einer Apotheke mit Handy.](/_next/image?url=%2Fapi%2Fimage-forward%2Fcaas%2Fv1%2Fmedia%2F42260%2Fdata%2Ffc5873e0b37a41d638d87553d7fd454c%2Flandscape_ratio8x5%2F1600%2F01-e-rezept-header-abb.jpg&w=1920&q=75)
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend und deutschlandweit der neue Standard. Es hat das rosa Papierrezept (Muster-16-Formular) abgelöst. Arztpraxen und Apotheken gehen damit einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung.
Weniger Fehler und weniger Retaxationen
Als DAK-Gesundheit sehen wir beim E-Rezept viele Vorteile für Versicherte, Arztpraxen und Apotheken. Die Zusammenarbeit zwischen Krankenkasse und Apotheken wird gegenüber dem Papierrezept verbessert: Unleserliche Angaben oder Formfehler wie etwa fehlende Unterschriften oder nicht ausgefüllte Bereiche dürften mit dem E-Rezept hinfällig werden. Die Abrechnung mit den Krankenkassen wird so noch reibungsloser und Retaxationen seltener. In der Hinsicht punktet das E-Rezept für Apotheken auch in finanzieller Sicht.