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Verordnungen für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung

Bild: Spritzen und Zubehör für die enterale Ernährung

Für die Versorgung unserer Versicherten mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung gemäß § 31 Abs. 5 SGB V haben wir Versorgungsverträge mit Apotheken und sonstigen Leistungserbringern geschlossen.

Was haben Sie bei der Verordnung zu beachten?

  • Stellen Sie ein ordnungsgemäßes Kassenrezept (Muster 16) aus.
  • Geben Sie ein konkretes Produkt – bestenfalls mit Pharmazentralnummer (PZN) – und die Menge an.
  • Eine Abweichung der verordneten Geschmacksrichtung kann auf Wunsch der Versicherten durch den Leistungserbringer erfolgen.
Aktualisiert am: