T-Rezepte
Die sogenannten „T-Rezepte“ sind Sonderrezepte, die ausschließlich zur Verschreibung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verwendet werden dürfen.
Das zeichnet ein T-Rezept aus
Ein T-Rezept ist
- zweiteilig (Original und Durchschlag),
- personengebunden,
- nummeriert (T-Rezept-Nummer),
- und enthält Kästchen zum Ankreuzen, wodurch von Ihnen die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen bestätigt wird.
So sieht ein T-Rezept aus
Das müssen Sie ausfüllen
Es gibt vier Ankreuzmöglichkeiten für Sie auf dem Rezept, mit denen Sie die gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen bestätigen müssen.
Wichtig zu wissen: Die Apotheke darf das Rezept nur beliefern, wenn die Felder vollständig und korrekt angekreuzt sind. Die Felder eins und zwei sind immer anzukreuzen, sowie zusätzlich das Feld drei oder vier.
Bitte achten Sie darauf, dass diese Kreuze gesetzt sind. Sie dienen der Arzneimitteltherapiesicherheit:
- Alle Sicherheitsbestimmungen werden eingehalten.
- Dem/der Patient/in wurde das medizinische Informationsmaterial ausgehändigt.
- „In-Label“ oder
- „Off-Label“
Fehlen darf auch nicht die Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes inklusive der Stärke, der Darreichungsform und der Menge beziehungsweise bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung. Beachten Sie bitte auch die zu verordnende Höchstmenge.
Erstmalige Ausstellung eines T-Rezeptes
Wollen Sie erstmals Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid verschreiben, müssen Sie gegenüber dem BfArM bestätigen, dass Sie die medizinischen Informationsmaterialien zu diesen Wirkstoffen kennen und bei der Verschreibung alle Sicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen Fachinformation entsprechender Fertigarzneimittel einhalten werden. Daneben müssen Sie auch bescheinigen, über ausreichende Sachkunde zur Verschreibung nach § 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zu verfügen.
Was gilt es noch zu beachten?
Zur Vermeidung von unnötigen Nachverordnungen ist es empfehlenswert Patienten auf die gesetzlich begrenzte Gültigkeit hinzuweisen, die doch deutlich kürzer ist als bei einem Muster 16 Rezept.
Eine Verschreibung auf einem T-Rezept ist bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig (vgl. § 3a Abs. 4 AMVV). Demzufolge muss die Belieferung einer Verschreibung auf dem T-Rezept durch die Apotheke innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfolgen.
Wird das Rezept T-Rezept nach Ablauf der Frist in der Apotheke vorgelegt, darf es nicht mehr beliefert werden und es ist eine Neuausstellung notwendig.