Die ePA – Einfach. Sicher. Ihre Daten.
Die elektronische Patientenakte (ePA): Ihr zentraler Speicherort z. B. für Ihre Befunde, Unterlagen und Diagnosen. Infos zu Ihrer Gesundheit haben Sie damit griffbereit, wenn Sie sie brauchen. Ob beim Besuch einer Arztpraxis oder bei einem plötzlichen Klinikaufenthalt. Einsehbar aber nur für die, denen Sie es erlauben.
Zum 15.1.2025 wird die ePA in ganz Deutschland eingeführt. Jede und jeder gesetzlich Versicherte erhält dann eine elektronische Patientenakte. Dem können Sie jederzeit widersprechen.
Dazu haben wir Sie bereits per Post angeschrieben. Auf dieser Seite können Sie sich weiter informieren.
Übrigens: Alle Personen ab 15 Jahren haben ein eigenes Anschreiben erhalten, unabhängig davon, ob sie familienversichert sind oder eine eigene Mitgliedschaft haben.
Die Vorteile der ePA auf einen Blick
Einfach: Infos zu Ihrer Gesundheit griffbereit – egal ob Laborbefunde, Medikamentenübersicht oder die letzten Diagnosen Ihrer Arztpraxis
Sicher: Höchste Sicherheitsvorkehrungen schützen Ihre Daten.
- Volle Kontrolle: Sie bestimmen, wer was einsehen darf. Es ist schließlich Ihre elektronische Patientenakte.
Optimal behandelt: Arztpraxen können schneller und genauer Diagnosen erstellen. Weil Ärztinnen und Ärzte sehen, was zuvor schon behandelt worden ist.
Praktisch: Wer zusätzlich die DAK ePA-App nutzt, kann komfortabel die ePA verwalten und hat alle Infos immer auf dem Smartphone dabei.
Zentrale Fragen erklärt
Wobei hilft die ePA?
Wann kann ich meine ePA nutzen?
Wie sicher ist die ePA?
Wie erhalte ich die ePA?
Der Schlüssel zu Ihrer ePA – die DAK ePA-App
Erst mit der DAK ePA-App können Sie selbst Ihre ePA und die darin gespeicherten Daten einsehen und einstellen, wer welche Daten sehen kann.
Weitere Infos rund um die ePA
Gesetzliche Pflichtinformationen
Detaillierte Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie hier.