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Infor­ma­tionen zur elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte (ePA) nach § 343 SGB V

Bild: Mann mit Brille liest etwas am Laptop

Gemäß § 343 Abs. 1a SGB V sind wir als Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Die PDFs, die Sie hier herunterladen können, sind umfangreich und detailliert. Wenn Sie Ihr Wissen zum Thema ePA vertiefen möchten, sind Sie hier genau richtig.

Die Informationen der PDFs dienen uns übrigens auch als Grundlage um einfachere und kürzere Inhalte für unsere Website und andere Medien zu erstellen.

Eine gedruckte Version dieser Broschüre können Sie auch in unseren Servicezentren anfordern.

Elektronische Patientenakte seit dem 15.1.2025 (ePA für alle)

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die ePA für alle. Sie gelten seit dem 15.1.2025.

Informationen in Leichter Sprache

Hier sind Infos zur elektronischen Patienten-Akte in Leichter Sprache.
Sie können das Dokument herunterladen.
Die Informationen gelten für die Patienten-Akte seit dem 15.1.2025.

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