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Mutterschutzfrist berechnen

Die Mutterschutzfrist ist eine besondere Zeit um die Geburt herum, in der Schwangere grundsätzlich nicht arbeiten müssen bzw. dürfen. Nach der Entbindung dürfen Arbeitgeber diese nicht beschäftigen. Vor der Entbindung steht es den Schwangeren frei, auf eigenen Wunsch weiterhin zu arbeiten.
Die Mutterschutzfrist gilt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Damit würde sie genau 14 Wochen sowie den Entbindungstag umfassen. Da viele Babys aber nicht zum errechneten Termin kommen, variiert die Frist.

  • Bei einer späteren Entbindung verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Tage, die das Kind nach dem errechneten Termin zur Welt kommt.
  • Wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, dann dauert die Mutterschutzfrist trotzdem 14 Wochen plus dem Entbindungstag. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern verlängert sich um so viele Tage, wie das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.

Besonderheiten
In einigen Fällen verlängert sich die Frist auf 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist auf 18 Wochen plus des Entbindungstages. Das gilt:

  • wenn das Kind als Frühgeburt zur Welt kommt (zum Beispiel, wenn das Geburtsgewicht unter 2500 Gramm liegt)
  • bei einer Mehrlingsgeburt, wie zum Beispiel Zwillingen,
  • wenn innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird.

Hinzu kommen auch hier die Tage der Frist, die eigentlich vor der Geburt gelten und durch die verfrühte Entbindung nicht in Anspruch genommen wurden. 

So funktioniert der Rechner
Geben Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin in das dafür vorgesehene Feld ein. Der Rechner errechnet die Mutterschutzfrist automatisch. Weicht der tatsächliche Geburtstermin des Babys später von dem errechneten Datum ab, können Sie hier die Mutterschutzfrist neu berechnen. 

Hier finden Sie alle Infos zum Datenschutz. Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung. Auch interessant: Fristen zur ArbeitsunfähigkeitFristen zur Elternzeit